11.01.2022 | 11:20:00 | ID: 32023 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Rutsch- und Glättegefahr auch auf Waldwegen

Erfurt (agrar-PR) - Die Wintergefahren auf Forstwegen werden oft unterschätzt. Keine gesetzliche Räum- und Streupflicht für Waldbesitzende
Die derzeitige Frostphase, die laut Wettervorhersage auch die nächsten Wochen andauern wird, kann in den höheren Lagen des Thüringer Waldes, des Schiefergebirges wie auch des Harzes zu eisglatten Forstwegen führen. Darauf macht die Landesforstanstalt, mit über 200.000 ha größte Waldeigentümerin im Freistaat, aufmerksam. Waldwege werden nicht gestreut und so können sich vielerorts diese Wege in sehr gefährliche Eispisten verwandeln.

„Waldwandernde und Naturmenschen sollten bei dieser Wettersituation nur die Wege begehen, die erkennbar eisfrei und damit ungefährlich sind“ empfiehlt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Steilstrecken sind unbedingt zu meiden, auch Skilangläufer/innen sollten speziell schattige und damit oft vereiste Wegeabschnitte mit größter Vorsicht befahren. Hohlwege, durchaus häufiger im Wald anzutreffen, wirken bei Eisglätte für den Stürzenden wie eine Eisröhre.

Auch hier ist größte Vorsicht geboten, soll der erholsame Waldspaziergang im Winter nicht bei der Thüringer Bergrettung enden. „Für Waldbesitzende besteht keine gesetzliche Räum- und Streupflicht“, so Gebhardt abschließend. Die Räumung zugeschneiter Waldwege erfolgt ausschließlich an Hauptabfuhrachsen, um einerseits den Waldzugang für Rettungskräfte mit Kraftfahrzeugen abzusichern, aber auch zur Aufrechterhaltung des Holztransports in die heimischen Sägewerke.

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