21.04.2010 | 00:00:00 | ID: 5448 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Schwarzwilderklärung einvernehmlich unterzeichnet

Hannover (agrar-PR) - Schwarzwild gab es ursprünglich in Niedersachsen nur in den südlichen und östlichen Landesteilen. Der Harz war gänzlich unbesiedelt. Die Vermehrung der Wildschweine hat zu einer landesweiten Ausbreitung geführt: Schwarzwild kommt heute sogar im näheren Bereich von Siedlungen vor.

Das Hauptproblem ist ihre enorme Reproduktionsfähigkeit. Bei einer Vermehrungsrate von etwa 300 % werden aus einem Grundbestand von 100 Tieren nach einem Jahr 400 Tiere.

Dank ihrer hohen Lernfähigkeit können sie sich hervorragend auf Gefahren einstellen und diese frühzeitig erkennen. Diese Eigenschaft erschwert die Bejagung. Hinzu kommt, dass sie ein immer besser werdendes Nahrungsangebot vorfinden. Ganzjährig haben Wildschweine in der Feldmark ideale Nahrungs- und Deckungsmöglichkeiten. Sie bleiben dort für den Jäger unsichtbar. Das begünstigt diese Wildart doppelt, weil gerade in dieser Zeit ihr Nachwuchs einen hohen Bewegungsdrang hat und deshalb die Familienverbände besonders aktiv sind.

Durch den enorm hohen Schwarzwildbestand erhöht sich der angerichtete Wildschaden und die Gefahr des Ausbruchs der Schweinepest.

Da Landwirte, Grundeigentümer, Flächenbewirtschafter, Schweinehalter und Jäger diese Problematik nur im gemeinsamen und partnerschaftlich konstruktiven Schulterschluss bewältigen können, haben nun die Landesjägerschaft Niedersachsen, das Landvolk Niedersachsen, der Zentralverband der Eigenjagden und


Jagdgenossenschaften in Niedersachsen, der Waldbesitzerverband Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Niedersächsischen Landesforsten, die Klosterkammer Hannover, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, der Verband der Niedersächsischen Grundbesitzer und das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium eine gemeinsame Erklärung zum Schwarzwildmanagement unterzeichnet.

Die Unterzeichner fordern revierübergreifende Drückjagden. Das Überjagen von Hunden soll geduldet werden. Fütterungen sind auf Notzeiten zu beschränken. Landwirte sollen bei Anbaumaßnahmen die jagdliche Infrastruktur berücksichtigen.

Ein umfassender Informationsaustausch zwischen Jägern und Bewirtschaftern zu Entwicklungen in der Land- und Forstwirtschaft wie auch im jagdlichen Bereich kann hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Eine aktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert die Beachtung gegenseitiger Interessen.

Die Unterzeichnung der Schwarzwilderklärung hat im bundesdeutschen Rahmen Vorbildfunktion.
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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz
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