01.03.2021 | 11:24:00 | ID: 29856 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

ThüringenForst befürwortet Schonzeitkürzung bei Rehwild

Erfurt (agrar-PR) - Durch Dürre, Sturm und Borkenkäfer entstandene Kahlflächen müssen wiederbewaldet werden. Hohe Rehwildbestände gefährden aber Verjüngungsflächen und Kulturen durch Verbiss
Die Landesforstanstalt unterstützt die Pläne der Landesregierung, die Schonzeit bei der Jagd auf Rehwild zu verkürzen. Bislang dürfen Rehe erst ab Anfang Mai gejagt werden. Ein Verordnungsentwurf sieht jetzt die befristete Vorverlegung zum 1. April vor. Mit der um vier Wochen früheren Jagd auf Rehböcke und Schmalrehe sollen die durch die Tiere verursachten Verbissschäden reduziert werden. Nach drei Jahren Dürre, Sturm- und Borkenkäferschäden hat sich die Zahl der Verjüngungsflächen und Kulturen im Privat-, Staats- und Kommunalwald massiv erhöht. Die dortigen Jungpflanzen sind aber die Lieblingsspeise des Rehwildes. Hohe Rehwildbestände stellen deshalb eine akute Bedrohung sowohl für die natürliche, wie gepflanzte Waldverjüngung dar. In den umliegenden Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hessen hat man schon reagiert: Hier ist die vorgezogene Rehwildjagd schon zugelassen.

Klimastabile Wälder nur mit angepassten Rehwildbeständen realisierbar
„Die Bejagung des Rehwildes gestaltet sich auf Grund der klimawandelbedingt längeren, immer früher beginnenden Vegetationsperiode immer schwieriger. Die Vegetation ist im Mai weitgehend ausgeprägt, das Wild findet reichlich Deckung und ist für Jägerinnen und Jäger fast unsichtbar, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Entsprechend ist der Jagderfolg geringer. Eine Vorverlegung zum 1. April, mit einem noch relativ deckungsfreien Jagdumfeld im Wald, erleichtert die Bejagung erheblich. Speziell das Rehwild frisst Triebe und Knospen insbesondere der waldbaulich wichtigen Laubbaumarten. Deren Anteil soll aber gerade in den nächsten Jahren und Jahrzehnten deutlich erhöht werden, um die Wälder klimastabiler zu machen.

Apriljagd ist wildbiologisch unproblematisch und tierschutzgerecht
Eine zusätzliche Beunruhigung des Wildes durch die Vorverlegung der Rehwildbejagung um vier Wochen ist nicht gegeben, da auch Schwarzwild im April bejagt wird – Jagdbetrieb also sowieso stattfindet. Bei der Einzeljagd ist, wie bei der Gesellschaftsjagd auch, eine eindeutige Unterscheidung von Böcken und Schmalrehen von den trächtigen Ricken möglich. Es werden somit alle anerkannten Grundsätze der Wildbiologie und des Tierschutzes beachtet. „Eher wird die Beunruhigung des Wildes reduziert, wenn zur Erlegung eines Stückes im April deutlich weniger Ansitze benötigt werden, als im Mai“, so Gebhardt abschließend.

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