23.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1380 | Ressort: Landwirtschaft | Land & Leute

Erster „herrenloser Speicher“ wird in Stand gesetzt

Erfurt (agrar-PR) - Bei seiner heutigen Amtsbereisung in Ostthüringen informierte sich Thüringens Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, über Projekte der Landentwicklung und Flurneuordnung in Zeulenroda und Langenwetzendorf (LK Greiz).

Die Pahren Agrar GmbH in Zeulenroda zeigte dem Minister, wie das Gelände der ehemaligen Schweinezuchtanlage Läwitz renaturiert und weiter genutzt werden soll. Die Anlage stellte Mitte der 90iger Jahre aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zur Talsperre Zeulenroda (Trinkwasserschutzzone II) ihren Betrieb ein und steht seither leer. Geplant ist hier ein Verarbeitungs- und Verwertungsbetrieb für nachwachsende Rohstoffe. Die Idee nimmt Gestalt an: die ersten zwei von sechs Ställen und Silos wurden vergangenes Jahr abgerissen und die Fläche renaturiert. Die verbleibenden Gebäude werden saniert und von der VOFA Vogtlandfaser GmbH und Co.KG, einer Tochter der Pahren Agrar GmbH, weitergenutzt.
Über das Förderprogramm „Revitalisierung“ hat das TMLNU in 2008/2009 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 385.000 Euro, und mit Mitteln der Dorferneuerung weitere Investitionen von 380.000 Euro bezuschusst.

In Langenwetzendorf gab Minister Dr. Sklenar mit dem ersten Spatenstich den Startschuss für die Sanierung und den Umbau des Kleinspeichers Hirschbach. Der ehemals „herrenlose Speicher“ kann im jetzigen Zustand den Hochwasserschutz für die Gemeinde nicht mehr gewährleisten. Nach der Sanierung wird das Land den Speicher in die Obhut der Gemeinde übergeben. Für den Umbau und die Sanierung des Speichers im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens werden 440.000 Euro investiert.
„Ich bin sicher – nach diesem ersten Schritt werden weitere folgen und der Begriff „herrenlose Speicher“ wird in Thüringen bald der Vergangenheit angehören“, so der Minister. Der Umbau des Speichers Hirschbach ist das erste Projekt nach der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes, in dem der Freistaat Thüringen seiner Verantwortung nachkommt und die Instandsetzung und weitere Unterhaltung eines „herrenlosen Speichers“ regelt.

Hintergrund:
Als „herrenlose Speicher“ werden die Speicher bezeichnet, die zu DDR-Zeiten durch die Räte der Kreise errichtet und betrieben wurden. „Herrenlos“ werden diese Speicher deswegen genannt, weil die Räte der Kreise ohne Rechtsnachfolger geblieben sind und bis zum geänderten Thüringer Wassergesetz nicht geklärt war, wer sie baulich unterhält.
In Thüringen gibt es 56 dieser „herrenlosen“ Stauanlagen, davon mehr als die Hälfte in Ostthüringen.
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Herr Andreas Maruschke
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