16.02.2010 | 00:00:00 | ID: 4780 | Ressort: Landwirtschaft | Land & Leute

Landwirtschaftszählung 2010

München (agrar-PR) - In Bayern beginnt der Versand der Erhebungsunterlagen
In Bayern und den anderen Bundesländern wird in diesem Jahr nach mehr als zehn Jahren wieder eine Landwirtschaftszählung durchgeführt. Zweck der Zählung ist die Gewinnung von aktuellen und verlässlichen Daten über die Situation in der Landwirtschaft. Bei dieser Erhebung besteht Auskunftspflicht für alle Inhaber oder Leiter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die eine der gesetzlich festgelegten Erfassungsgrenzen erfüllen. In diesen Tagen werden für die Befragung rund 107 000 Fragebögen versandt.
 
Im Jahr 2010 findet deutschlandweit eine Landwirtschaftszählung (LZ) statt. Die LZ wird nach Vorgabe der Europäischen Union (EU) in allen Mitgliedstaaten durchgeführt und stellt die umfassendste Erhebung über die Situation in der Landwirtschaft dar. Zweck der Erhebung ist vor allem, ein aktuelles und verlässliches Bild zu gewinnen über die Struktur der Betriebe, ihre betriebliche Produktion, ihre Beschäftigungswirkung und Multifunktionalität.

Nach den gesetzlichen Vorgaben besteht für die Zählung Auskunftspflicht. Zur Entlastung wurden die Erfassungsgrenzen für die Einbeziehung der Betriebe gegenüber der letzten Zählung 1999 deutlich angehoben. In die aktuelle Erhebung einbezogen werden nunmehr als „landwirtschaftliche Betriebe“ alle Einheiten mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar. Einheiten mit weniger als fünf Hektar werden erfasst, wenn sie die gesetzlich vorgegebenen Erfassungsgrenzen beim Anbau besonderer Kulturen (z.B. 50 Ar Rebland) oder bei Tierbeständen (z.B. 1 000 Stück Geflügel) erreichen oder überschreiten. Erreicht ein Betrieb keine der Erfassungsgrenzen für einen „landwirtschaftlichen“ Betrieb, besitzt aber mindestens zehn Hektar Wald, dann wird er als „Forstbetrieb“ befragt.

Im Freistaat erhalten zu der aktuellen Erhebung ab Mitte Februar 2010 rund 100 000 landwirtschaftliche Betriebe (einschl. Gartenbau- und Weinbaubetriebe) und etwa 7 000 Forstbetriebe Erhebungsunterlagen vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.

Zur Entlastung der Befragten nutzt das Landesamt soweit wie möglich die Datenübernahme aus Verwaltungsverfahren. Hierdurch verringert sich der Befragungsumfang für rund 90 Prozent der Auskunftspflichtigen, die einen Mehrfachantrag stellen, deutlich. Für diejenigen von der LZ 2010 Betroffenen, die am Mehrfachantragsverfahren teilnehmen, erfolgt der Versand der Statistikunterlagen zusammen mit den Unterlagen für den Mehrfachantrag.

Neben der Befragung der landwirtschaftlichen Betriebe zu den „klassischen“ Merkmalsbereichen Bodennutzung und Viehbestände bezieht sich das Erhebungsprogramm beispielsweise auch auf die Arbeitskräftesituation und die Hofnachfolge. Bei bayernweit etwa 14 000 Stichprobenbetrieben sind auch Fragen für eine EU-weite „Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden“ enthalten sowie Themenbereiche, mit denen der Bedarf für Zwecke der Klimaberichterstattung erfüllt werden kann.

Besonders nutzerfreundlich ist die Möglichkeit, die Fragen über ein Internetformular auszufüllen. Die hierfür erforderlichen Zugangskennungen sind den Erhebungsvordrucken zu entnehmen. Nähere Informationen zur Landwirtschaftszählung stehen auch im Internetangebot unter der Adresse www.lz2010.bayern.de zur Verfügung. Bei Fragen gibt das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung gerne Auskunft.

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet die Auskunftspflichtigen um Ihre Angaben und weist darauf hin, dass ein Erfolg der Erhebung nur möglich ist, wenn alle betroffenen Betriebsinhaber/innen oder Betriebsleiter/innen ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen und den Fragebogen vollständig und fristgerecht ausfüllen. Nur so können entsprechend den im Bundesstatistikgesetz aufgeführten Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und wissenschaftlichen Unabhängigkeit erhobene Angaben als qualitativ hochwertige und belastbare Daten für Politik und Interessenvertretung sowie Wirtschaft und Wissenschaft bereitgestellt werden. Nur durch Auskunftsbereitschaft kann zudem ein erhöhter bürokratischer Aufwand und die damit verbundenen Kosten für Erinnerungsschreiben und Mahnungen vermieden werden.
Pressekontakt
Herr Michael Blabst
Telefon: 0911-98208-6109
E-Mail: presse@statistik.bayern.de
Pressemeldung Download: 
Bayerisches Landesamt für Statistik
Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
Deutschland
Telefon:  +49  0911  98208-6109
E-Mail:  presse@statistik.bayern.de
Web:  www.statistik.bayern.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.