München (agrar-PR) -
In Bayern beginnt der Versand der Erhebungsunterlagen In Bayern und den anderen Bundesländern wird in diesem Jahr
nach mehr als zehn Jahren wieder eine Landwirtschaftszählung
durchgeführt. Zweck der Zählung ist die Gewinnung von aktuellen und
verlässlichen Daten über die Situation in der Landwirtschaft. Bei
dieser Erhebung besteht Auskunftspflicht für alle Inhaber oder Leiter
land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die eine der gesetzlich
festgelegten Erfassungsgrenzen erfüllen. In diesen Tagen werden für die
Befragung rund 107 000 Fragebögen versandt.
Im Jahr 2010 findet deutschlandweit
eine Landwirtschaftszählung (LZ) statt. Die LZ wird nach Vorgabe der
Europäischen Union (EU) in allen Mitgliedstaaten durchgeführt und
stellt die umfassendste Erhebung über die Situation in der
Landwirtschaft dar. Zweck der Erhebung ist vor allem, ein aktuelles und
verlässliches Bild zu gewinnen über die Struktur der Betriebe, ihre
betriebliche Produktion, ihre Beschäftigungswirkung und
Multifunktionalität.
Nach
den gesetzlichen Vorgaben besteht für die Zählung Auskunftspflicht. Zur
Entlastung wurden die Erfassungsgrenzen für die Einbeziehung der
Betriebe gegenüber der letzten Zählung 1999 deutlich angehoben. In die
aktuelle Erhebung einbezogen werden nunmehr als „landwirtschaftliche
Betriebe“ alle Einheiten mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche
von mindestens fünf Hektar. Einheiten mit weniger als fünf Hektar
werden erfasst, wenn sie die gesetzlich vorgegebenen Erfassungsgrenzen
beim Anbau besonderer Kulturen (z.B. 50 Ar Rebland) oder bei
Tierbeständen (z.B. 1 000 Stück Geflügel) erreichen oder überschreiten.
Erreicht ein Betrieb keine der Erfassungsgrenzen für einen
„landwirtschaftlichen“ Betrieb, besitzt aber mindestens zehn Hektar
Wald, dann wird er als „Forstbetrieb“ befragt.
Im Freistaat
erhalten zu der aktuellen Erhebung ab Mitte Februar 2010 rund 100 000
landwirtschaftliche Betriebe (einschl. Gartenbau- und Weinbaubetriebe)
und etwa 7 000 Forstbetriebe Erhebungsunterlagen vom Bayerischen
Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.
Zur Entlastung
der Befragten nutzt das Landesamt soweit wie möglich die Datenübernahme
aus Verwaltungsverfahren. Hierdurch verringert sich der
Befragungsumfang für rund 90 Prozent der Auskunftspflichtigen, die
einen Mehrfachantrag stellen, deutlich. Für diejenigen von der LZ 2010
Betroffenen, die am Mehrfachantragsverfahren teilnehmen, erfolgt der
Versand der Statistikunterlagen zusammen mit den Unterlagen für den
Mehrfachantrag.
Neben der Befragung der landwirtschaftlichen
Betriebe zu den „klassischen“ Merkmalsbereichen Bodennutzung und
Viehbestände bezieht sich das Erhebungsprogramm beispielsweise auch auf
die Arbeitskräftesituation und die Hofnachfolge. Bei bayernweit etwa
14 000 Stichprobenbetrieben sind auch Fragen für eine EU-weite
„Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden“ enthalten sowie
Themenbereiche, mit denen der Bedarf für Zwecke der
Klimaberichterstattung erfüllt werden kann.
Besonders
nutzerfreundlich ist die Möglichkeit, die Fragen über ein
Internetformular auszufüllen. Die hierfür erforderlichen
Zugangskennungen sind den Erhebungsvordrucken zu entnehmen. Nähere
Informationen zur Landwirtschaftszählung stehen auch im Internetangebot
unter der Adresse
www.lz2010.bayern.de
zur Verfügung. Bei Fragen gibt das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung gerne Auskunft.
Das
Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet die
Auskunftspflichtigen um Ihre Angaben und weist darauf hin, dass ein
Erfolg der Erhebung nur möglich ist, wenn alle betroffenen
Betriebsinhaber/innen oder Betriebsleiter/innen ihrer
Mitwirkungspflicht nachkommen und den Fragebogen vollständig und
fristgerecht ausfüllen. Nur so können entsprechend den im
Bundesstatistikgesetz aufgeführten Grundsätzen der Neutralität,
Objektivität und wissenschaftlichen Unabhängigkeit erhobene Angaben als
qualitativ hochwertige und belastbare Daten für Politik und
Interessenvertretung sowie Wirtschaft und Wissenschaft bereitgestellt
werden. Nur durch Auskunftsbereitschaft kann zudem ein erhöhter
bürokratischer Aufwand und die damit verbundenen Kosten für
Erinnerungsschreiben und Mahnungen vermieden werden.