Bonn (agrar-PR) -
Steuerentlastung auch für Biodiesel und Pflanzenöl sichern Nur noch bis zum 30. September 2010 können
Anträge für die Agrardieselvergütung für das Verbrauchsjahr 2009
gestellt werden. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) weist alle
Land- und Forstwirte sowie Imker auf diese Ausschlussfrist hin. Wer
noch keinen Antrag gestellt habe, sollte dies zügig tun. Im letzten Jahr
war nach RLV-Angaben die Antragsfrist ausnahmsweise auf den 31.
Dezember verlängert worden.
Jetzt gelte wieder der 30. September. Die Steuerentlastung von 21,48
Cent/l Diesel werde ohne die frühere Obergrenze und ohne einen
Selbstbehalt gewährt. Es gebe aber eine Bagatellgrenze, nach der die
Steuervergütungen nur ausbezahlt würden, wenn diese mindestens 50 € je
Betrieb und Jahr betragen. Das entspricht 233 l Dieselverbrauch.
Was viele nicht wüssten: Auch für Biodiesel und Pflanzenöl, das in
der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werde, gebe es
Steuervergütungen. Für 2009 betrage diese 18,29 Cent/l Biodiesel und 18
Cent/l Pflanzenöl, teilt der RLV weiter mit. Bei Biodiesel und
Pflanzenöl könnten nicht nur Landwirte, sondern auch Lohnunternehmer
diese Steuervergütung bekommen, wenn diese für landwirtschaftliche
Arbeiten eingesetzt wurden.
Bei der Antragsstellung sei vielen Landwirten unklar, wie die
gesonderten Angaben für Dieselverbräuche im Forst zu machen seien. Laut
Zollverwaltung sollten Landwirte mit Forstflächen im Agrardieselantrag
in Zeile 6.16 (Seite 4 des Antrages) selbst dann eine Angabe machen,
wenn keine entlastungsfähigen Arbeiten auf Forstflächen ausgeführt
würden (Angabe "0,00 Liter"). In diesem Fall muss die gesonderte
„De-minimis-Erklärung“ auf Seite 3 des Antrages
nicht ausgefüllt werden. Landwirte ohne Forstflächen könnten auf jegliche Angaben zum Dieselverbrauch auf Forstflächen verzichten.
Antragsformulare könne im Internet unter
www.rlv.de oder
www.zoll.de heruntergeladen werden. Der Antrag ist an das jeweilig zuständige Hauptzollamt zu richten.