25.07.2022 | 17:16:00 | ID: 33671 | Ressort: Landwirtschaft | Landtechnik

Drohnen zur Rehkitzrettung: Jetzt Antrag stellen

Bonn (agrar-PR) - Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert in einer neuen Richtlinie die Anschaffung geeigneter Drohnen zur Rehkitzrettung. Bis zum 01. September 2022 können eingetragene Vereine Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Insgesamt stehen drei Millionen Euro zur Verfügung. Mit den Drohnen sollen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden, um die Tiere vor dem Mähtod zu retten.

Was wird gefördert?
Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen.

Wer kann Förderung beantragen?
• Eingetragene Kreisjagdvereine
• Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
• Andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben satzungsgemäß die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören

Zweistufiges Verfahren: Stichtage am 01. und 30. September 2022
Die Anträge auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Interessensbekundung) können online bis zum 01. September 2022 gestellt werden. Die Eingangsbestätigung wird anschließend für den Antragsteller im Portal hinterlegt.

Anträge auf Auszahlung der Fördersumme müssen der BLE unterschrieben bis 30. September 2022 vorliegen. Neben dem Auszahlungsantrag müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden: Eingangsbestätigung, Nachweis des Erwerbs der Drohne und der Erfüllung der technischen Mindestanforderungen.

Alle Informationen und den Zugang zum Antragsportal gibt es unter: www.ble.de/rehkitzrettung

Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-3146, per E-Mail an rehkitzrettung_2022@ble.de und per Fax unter 030-1810 6845 299 zur Verfügung.
Pressekontakt
Herr Tassilo v. Leoprechting
Telefon: 0228-6845-3080
Fax: 030-18106845-3040
E-Mail: presse@ble.de
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Deutschland
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E-Mail:  presse@ble.de
Web:  www.ble.de
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