03.02.2010 | 00:00:00 | ID: 4670 | Ressort: Landwirtschaft | Landtechnik

Feldspritzen: Alle zwei Jahre zur technischen Durchsicht

Oldenburg (agrar-PR) - Anerkannte Werkstätten untersuchten 2009 über 12.000 Geräte Pressemitteilung vom 03.02.2010
Nicht nur PKW müssen regelmäßig zum TÜV. Auch Feldspritzen, mit denen in der Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, müssen im zweijährigen Turnus ihre Betriebssicherheit unter Beweis stellen. Ausgenommen von dieser seit 1993 gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht sind Rückenspritzen.

Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mitteilt, wurden im letzten Jahr ca. 12.000 Pflanzenschutzgeräte kontrolliert. Davon waren mehr als die Hälfte ohne Mängel, an 45 Prozent gab es geringfügige Mängel, die zum Teil noch vor Ort beseitigt werden konnten. Knapp ein Prozent der Geräte fiel bei der Prüfung durch und musste nach Reparatur erneut vorgestellt werden. Am häufigsten wurden die Düsen und das Leitungssystem beanstandet.

Der technisch einwandfreie Zustand der Feldspritzen wird wie beim PKW durch eine Plakette dokumentiert, deren Farbe von Jahr zu Jahr wechselt. 2010 müssen alle Pflanzenschutzgeräte mit einer gelben bzw. braunen Plakette zum Spritzen-TÜV. Maßgeblich ist das auf dem kreisrunden, etwa 10 cm großen Siegel eingestanzte Halbjahr.

Der Spritzen-TÜV wird von Landmaschinenfachbetrieben durchgeführt. In Niedersachen gibt es rund 150 Kontrollwerkstätten mit etwa 400 Kontrollorten. Hier werden etwa 250 Personen als speziell geschultes Kontrollpersonal eingesetzt.

Diese Kontrollwerkstätten müssen amtlich anerkannt und das kontrollierende Personal regelmäßig geschult werden. Außerdem sind die Messeinrichtungen immer wieder auf ihre Genauigkeit hin zu überprüfen. Für die Anerkennung der Kontrollstellen, die Schulung des Personals und die Überprüfung der Messgeräte ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zuständig.
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