11.09.2009 | 00:00:00 | ID: 2195 | Ressort: Landwirtschaft | Landtechnik

Gewerbliche Biomasse mit Fahrerlaubnisklasse T

Bonn (agrar-PR) - RLV begrüßt Klarstellung durch Verkehrsministerium
Aus gegebenem Anlass weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) darauf hin, dass nach kürzlich erfolgter Klarstellung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Transport von gewerblicher Biomasse vom Feld zur weiteren Verwendung mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich ist. Diese Fahrerlaubnis gilt für Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. In der Vergangenheit war es immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen durch die Kontrollbehörden gekommen, ob der Transport von Biomasse beispielsweise für gewerbliche Biogasanlagen der Fahrerlaubnisklasse T oder der Fahrerlaubnisklasse C/CE (LKW) bedarf.

Auf Druck des Berufsstandes und der in dieser Sache beratend zur Seite stehenden Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat das Bundesverkehrsministerium nun gegenüber dem Deutschen Bauernverband (DBV) endlich klargestellt, dass solche Transporte unabhängig vom Güterkraftverkehrsgesetz mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich sind. Damit ist die von Behörden vertretene paradoxe Ansicht vom Tisch, dass für den Transport von Silomais zur Fütterung von Kühen ein anderer Führerschein erforderlich sei als für Silomais zur Fütterung von Bakterien in Biogasanlagen. Der RLV begrüßt ausdrücklich diese Klarstellung seitens des Bundesverkehrsministeriums: Damit sei endlich ein kleines Stück Rechtssicherheit im ansonsten sehr komplexen Themenfeld der landwirtschaftlichen Transporte erfolgt.
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