Bonn (agrar-PR) -
RLV begrüßt Klarstellung durch Verkehrsministerium Aus gegebenem Anlass weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband
(RLV) darauf hin, dass nach kürzlich erfolgter Klarstellung durch das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Transport
von gewerblicher Biomasse vom Feld zur weiteren Verwendung mit der
Fahrerlaubnisklasse T möglich ist. Diese Fahrerlaubnis gilt für
Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. In der
Vergangenheit war es immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen
durch die Kontrollbehörden gekommen, ob der Transport von Biomasse
beispielsweise für gewerbliche Biogasanlagen der Fahrerlaubnisklasse T
oder der Fahrerlaubnisklasse C/CE (LKW) bedarf.
Auf Druck des Berufsstandes und der in dieser Sache beratend zur
Seite stehenden Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat das
Bundesverkehrsministerium nun gegenüber dem Deutschen Bauernverband
(DBV) endlich klargestellt, dass solche Transporte unabhängig vom
Güterkraftverkehrsgesetz mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich sind.
Damit ist die von Behörden vertretene paradoxe Ansicht vom Tisch, dass
für den Transport von Silomais zur Fütterung von Kühen ein anderer
Führerschein erforderlich sei als für Silomais zur Fütterung von
Bakterien in Biogasanlagen. Der RLV begrüßt ausdrücklich diese
Klarstellung seitens des Bundesverkehrsministeriums: Damit sei endlich
ein kleines Stück Rechtssicherheit im ansonsten sehr komplexen
Themenfeld der landwirtschaftlichen Transporte erfolgt.