Hannover (agrar-PR) - Die Alterssicherung der Landwirte steht vor großen
Herausforderungen. Schon seit vielen Jahren klafft die Schere zwischen
Beitragszahlern und Rentenempfängern deutlich auseinander, berichtet
der Landvolk-Pressedienst. Wie aus dem aktuellen Lagebericht über die
Alterssicherung der Landwirte (AdL) der Bundesregierung hervorgeht, ist
die Zahl der Leistungsträger beim sogenannten landwirtschaftlichen
Altersgeld seit 2005 noch einmal deutlich gesunken. So waren damals
noch insgesamt 306.568 Personen versicherungspflichtig, davon 195.190
landwirtschaftliche Unternehmer, 96.836 Ehegatten und 11.957
Familienangehörige. 2007 zählten die Statistiker nur noch 286.126
Versicherungspflichtige in der AdL, das waren knapp 6,7 Prozent weniger
als zwei Jahre zuvor. Darunter war die Zahl der beitragspflichtigen
Unternehmer um 5,9 Prozent auf 183.648 zurückgegangen, die der
Ehegatten sogar um 7,75 Prozent auf 89.330. Bis 2009 war die Zahl der
insgesamt in der AdL versicherungspflichtigen Personen um weitere 6,2
Prozent auf 268.321 geschrumpft. Etwas weniger stark ging die Zahl der
beitragspflichtigen Unternehmer zurück, und zwar um 4,95 Prozent auf
174.549 Landwirte, während die Zahl der versicherungspflichtigen
Ehegatten sogar um knapp 8,5 Prozent auf 81.762 schrumpfte.
Die Zahl der Versicherten ist seit der Etablierung der AdL aufgrund
der anhaltenden strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft
kontinuierlich zurückgegangen. Demgegenüber haben die Statistiker stets
einen kontinuierlichen Anstieg der Rentenempfänger verzeichnet. Die
auch aus dem gesetzlichen Rentensystem bekannte Alterspyramide stand in
der Landwirtschaft relativ früh „auf dem Kopf“. So wurden zum Stichtag
30. Juni 2009 im gesamten Bundesgebiet rund 625.000 Renten ausgezahlt.
Das entspricht zwar gegenüber 2005 einer Steigerung von rund einem
Prozent, gegenüber dem im Jahr 2007 registrierten Höchststand von
628.257 ist die Zahl der Rentenempfänger jedoch um 0,5 Prozent
zurückgegangen. Dennoch kamen damit auf jeden Versicherungspflichtigen
rein rechnerisch zweieinhalb Altersgeldempfänger.
Die AdL ist ein eigenständiges Sondersystem der Alterssicherung für
landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und mitarbeitenden
Familienangehörigen. Sie ist als Teilsicherungssystem konzipiert, da
der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Landwirte ihre Altersversorgung
individuell durch sogenannte Altenteilansprüche sowie eine zusätzliche
freiwillige Vorsorge ergänzen. Dementsprechend ergeben sich niedrigere
Rentenhöhen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem gehen
immer mehr Landwirte ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit nur noch im
Nebenerwerb nach, und lassen sich aus diesem Grund von der
Versicherungspflicht in der AdL befreien. Die Statistiker zählten zum
Stichtag 30. Juni 2009 rund 263.000 Personen, die von der
Versicherungspflicht befreit waren.