Wiesbaden (agrar-PR) -
Agrarstaatssekretär gegen „Agrarfabriken“ – Marktöffnung als große Herausforderung Die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gebeutelten hessischen
Landwirte können im neuen Jahr auf bessere Erzeugerpreise hoffen. Sie
stünden jedoch gleichzeitig vor neuen Herausforderungen durch die
schrittweise Öffnung des europäischen Agrarmarkts, sagte
Agrarstaatssekretär Mark Weinmeister am Dienstag in Baunatal (Kreis
Kassel). Es gebe Anzeichen dafür, dass die Talsohle bei der
Preisentwicklung durchschritten sei. „Aber das heißt nicht, dass wir
uns zurücklehnen und ausruhen können. Wir müssen aus der Krise lernen
und jetzt die Weichen für die Zukunft stellen“, sagte Weinmeister.
Die landwirtschaftlichen Betriebe stünden vor „riesengroßen
Herausforderungen“ im Blick auf die geplante weitere Marktöffnung im
Agrarbereich. Sie berge wachsende unternehmerische Risiken – aber auch
neue Perspektiven und Chancen. Immer mehr Landwirte setzten deshalb
bereits heute auf Direktvermarktung, Dienstleistungen oder den Anbau
von Biorohstoffen für die Energieversorgung. „Die Landwirtschaft hat
sich vier Jahrzehnte lang unter der geschützten Glocke der gemeinsamen
europäischen Marktordnungen entwickelt. In dem Maße, wie sich diese
Marktordnungen schrittweise auflösen, steuert sie in ein globalisiertes
Marktumfeld hinein.“
Die Hessische Landesregierung halte unverändert an dem Leitbild
einer leistungsfähigen und zukunftsorientierten Landwirtschaft fest.
Weinmeister: „Wir wollen keine industriellen Agrarfabriken, und wir
wollen keinen Rückzug der Landwirtschaft aus der Fläche. Aber wir
wollen wettbewerbsfähige und unternehmerisch ausgerichtete Betriebe,
die auch bei wechselhafteren Märkten gute Gewinne erwirtschaften.“
Weinmeister sprach sich ferner für die weitere Unterstützung der
Landwirtschaft durch die Europäische Union aus. „Ein Landwirt ist
standortgebunden. Er kann nicht wie andere Wirtschaftszweige in
Lohndumpingstaaten ausweichen. Das alleine gibt eine ausreichende
Rechtfertigung, um auch über das Jahr 2013 hinaus einen angemessenen
finanziellen Ausgleich direkt aus dem europäischen Haushalt zu
gewähren.“ Nötig sei eine langfristige Grundabsicherung auf der Fläche.
Zusätzlich müssen besondere Umwelt- und Naturschutzanforderungen
ausgeglichen werden und zusätzlich muss die Landwirtschaft in den
Mittelgebirgslagen und ertragsarmen Standorten eine der Benachteiligung
angemessen Ausgleichszulage erhalten.