18.10.2017 | 10:32:00 | ID: 24680 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

22 Prozent der Obstbaumflächen in Sachsen-Anhalt werden vollständig ökologisch bewirtschaftet

Halle (agrar-PR) - Laut Baumobstanbauerhebung wurde in Sachsen-Anhalt im Jahr 2017 auf 1.103 ha Baumobst von 63 Betrieben angebaut.
Darunter bewirtschafteten 14 Betriebe (22 %) eine Fläche von knapp 117 Hektar vollständig ökologisch. Die größten ökologisch bewirtschaften Baumobstflächen befanden sich in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Harz. Dort bewirtschafteten 7 Betriebe mit ca. 77 Hektar 66 Prozent der entsprechenden Baumobstanbaufläche Sachsen-Anhalts.

Äpfel wurde in allen 14 ökologisch wirtschaftenden Betrieben angebaut (konventi-oneller Anbau 53 Betriebe auf 605 ha mit einem Baumbestand von 1.478.300 Bäumen). Der größte Anteil entfiel auf Tafeläpfel (8 Betriebe mit 43,44 ha, 130.940 Bäume). Auch hier konzentrierte sich der ökologische Anbau auf die Landkreise Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Harz mit 5 Betrieben und einer Fläche von 35 Hektar (80 %).

Deutlich mehr als 1/3 der Betriebe die in Sachsen-Anhalt Birnen anbauten, wirtschafteten ökologisch. Birnen wurden auf ca. 15 Hektar (insgesamt Birnenanbau: 40 ha) von 12 Betriebe (insgesamt mit Birnenanbau: 33) ökologisch angebaut. Süßkirschen wurden auf 8,37 Hektar, Sauerkirschen auf 11,71 Hektar und Pflaumen/Zwetschen auf 2,33 Hektar von insgesamt 9 Betrieben ökologisch bewirtschaftet.

Sonstiges Baumobst wurde in 7 Betrieben auf 8,08 Hektar angebaut. Davon Aprikosen auf 0,74 Hektar und Quitten auf 1,22 Hektar ausschließlich in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Harz. Wallnüsse wurden in Sachsen-Anhalt in 4 Betrieben ökologisch bewirtschaftet.

Im bundesweiten Vergleich lag Sachsen-Anhalt im Jahr 2017 bei den ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit Baumobstanbau über dem Bundesdurchschnitt von 12 Prozent (insg. 857 Betriebe), bei der ökologisch bewirtschafteten Fläche mit 10,6 Prozent unter dem bundesweiten Durchschnitt von 15,0 Prozent der Anbaufläche.

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Die Baumobsterhebung wird alle 5 Jahre in Betrieben mit einer Baumobstfläche in Hauptnutzung ab 0,5 ha durchgeführt.

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