31.03.2009 | 11:04:00 | ID: 217 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Befristete und restriktive Zulassung von Streptomycin zur Bekämpfung der Pflanzenseuche Feuerbrand

Wien (agrar-PR) - In Österreich hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) nach einer umfangreichen Risikobewertung die Bedingungen ausgearbeitet, unter denen eine Gefahr-in-Verzug-Zulassung von streptomycinhältigen Pflanzenschutzmitteln neuerlich möglich ist. Auf Basis dieser Risikobewertung wurde die Zulassung der streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmittel "Strepto" und "Firewall 17 WP" am 30.03.2009 durch das BAES erteilt.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen 2008 und um die Wahrscheinlichkeit von Streptomycinrückständen im Ernteprodukt zu minimieren, wurde aus Vorsorgegründen die Anzahl der maximal zulässigen Anwendungen von 3 auf 2 reduziert. Zusätzlich erfolgt die Anpassung der Aufwandmengen an den Bedarf bei Junganlagen mit dem Ziel der Minimierung der ausgebrachten Mengen und der potentiellen Rückstände.

Der Streptomycin-Einsatz als Ergänzung zur bestehenden Bekämpfungsstrategie ist dabei an strengste Auflagen geknüpft, sodass daraus kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt resultiert. Der etwaige Einsatz von Streptomycin käme demnach nur bei akuter Gefahr in von den zuständigen Landesbehörden festgelegten, geografisch abgegrenzten Gebieten in der Kernobst-Intensivproduktion in Frage und ist auch dort nur als ergänzende Maßnahme im Rahmen einer gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie vorgesehen. Die maximal zwei Behandlungen während der Blüte dürfen nur nach einer wissenschaftsbasierten Warnmeldung über das Auftreten der Pflanzenseuche und Freigabe durch die zuständige Landesbehörde vorgenommen werden. Im Rahmen der Anwendung müssen Mindestabstände zu Gewässern und Wohngebäuden eingehalten werden. Die Obstbauern erhalten das Antibiotikum nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines, der auch die maximal zu beziehende Produktmenge festlegt. Ziel ist es, unter Wahrung des Gesundheits- und Umweltschutzes, die Ausbreitung des Quarantäne-Schaderregers bestmöglich zu verhindern. Weitere Details bezüglich der Bekämpfungsstrategie 2009 und der zugelassenen Pflanzenschutzmittel können unter hier und im amtlichen Pflanzenschutzmittelregister abgefragt werden.
Um den massiven Feuerbrandbefall in Obstbaumanlagen zu stoppen, hat die Schweiz bereits Ende Dezember 2008 die Zulassung von Streptomycin zur Feuerbrandbekämpfung für das Frühjahr 2009 erneuert. Ziel ist es auch hierbei, die Ausbreitung dieses gefährlichen Erregers zu verhindern. Der Streptomycin-Einsatz als eine mögliche Ergänzung zu den priorisierten Standardmaßnahmen ist in der Schweiz wie in Österreich an strengste Auflagen geknüpft.
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
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