23.02.2023 | 11:32:00 | ID: 35562 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Boden- und Düngungstag: „Unbelastet ist nicht gleich unbelastet“

Schwerin (agrar-PR) - Auf dem Boden- und Düngungstag der LMS Agrarberatung GmbH und der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern im Van der Valk Ressort in Linstow stellte Agrarminister Dr. Till Backhaus heute die neue Düngelandesverordnung und deren rechtlich und wissenschaftlich begründete Genese ausführlich vor.
Er betonte: „Die Nitratbelastung des Grundwassers ist ein real existierendes Problem, das ökologische, wirtschaftliche und gesundheitliche Risiken birgt. Das ist ein Fakt, den wir alle anerkennen und gegen den wir gemeinsam angehen müssen. Und darauf sollten wir uns auf Basis wissenschaftlich begründeter Methoden konzentrieren, denn die Gesundung unserer Böden und Gewässer bildet für mich eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung von Natur und Umwelt für die nachfolgenden Generationen. “

Minister Backhaus erläuterte, dass die Ausweisung der roten Gebiete im Land ein sehr komplexer Prozess ist, der keineswegs willkürlich abläuft, sondern strengen wissenschaftlichen und rechtlichen Maßgaben folgt. „Anders als man vielleicht annehmen könnte, haben bei der Gebietsausweisung beispielsweise auch die Messstellen im Land eine besondere Rolle gespielt, deren Nitratwerte als unbelastet gelten, aber denitrifizierende (nitratabbauende) Verhältnisse aufweisen. So dürfen die Gebiete um solche Messstellen tatsächlich nur dann als unbelastet abgegrenzt werden, wenn der Nitratwert auch vor der Denitrifikation unter dem Schwellenwert von 50 mg/l lag. Damit soll sichergestellt werden, dass der Nitratgehalt im Bodensickerwasser unter dem gesetzlich fixierten Grenzwert liegt, bevor es auf einen Grundwasserleiter trifft. Dort kann das Nitrat nicht mehr oder nur noch teilweise abgebaut werden, da notwendige Stoffverbindungen, wie Pyrit, nicht ausreichend vorhanden sind oder gänzlich fehlen. Was ich sagen will: unbelastet ist nicht gleich unbelastet und die Wirklichkeit meist viel kompliziertes als es uns lieb ist.“

Minister Backhaus wies auf ein zweites Problem des Nitratabbaus im Grundwasserleiter hin: „Der Abbauprozess lässt die Gehalte anderer Stoffe ansteigen, insbesondere die von Sulfat, aber auch die von Eisen, Mangan, Uran und anderer Metalle. Auch hierfür gibt es Grenz-/Schwellenwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Im Trinkwasserbereich haben die Wasserversorger durch Eisen und Mangan mit erhöhtem Aufwand bei der Wasseraufbereitung zu tun.“

Insgesamt sind 165 von den 824 zu Grunde liegenden Messstellen des relevanten Messnetzes in Mecklenburg-Vorpommern mit Nitrat belastet, darunter 137 Landes-, 7 Lagerstättenüberwachungs-, 19 Vorfeldmessstellen bzw. Rohwasserbrunnen der Wasserversorgungsunternehmen sowie 2 Beregnungsbrunnen. Diese 165 Messstellen betreffen 46 von 59 ganz oder teilweise in MV gelegenen Grundwasserkörpern.

Davon sind 63 Messstellen (55 Landesmessstellen, 6 Rohwasserbrunnen und 2 Vorfeldmessstellen der Wasserversorger) mit denitrifizierenden Verhältnissen im Grundwasser belastet, weil der Nitratwert vor der Denitrifikation über 50 mg/l liegt. Weitere 102 Messstellen sind belastet, weil allein schon der analytische Nitratwert über 50 mg/l liegt. Neben der Berücksichtigung der Denitrifikation sind zusätzlich Trinkwasserschutzgebiete in die Gebietskulisse aufzunehmen, sobald sich darin mindestens eine belastete Messstelle befindet. Das trifft bei uns in MV für 36 von 369 Trinkwasserschutzgebieten zu.

Verschneidet man die Nitrat-belasteten Gebiete mit dem Feldblockkataster, ergibt sich für ganz Mecklenburg-Vorpommern, dass ca. 32 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche von den Vorgaben der Düngelandesverordnung betroffen sind (bisher ca. 13 %). Dies entspricht einen Flächenumfang von ca. 430.000 ha (bisher ca. 181.000 ha), der von 2.747 Betrieben (davon 603 ökologisch) bewirtschaftet wird (bisher 1.367).
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