03.02.2010 | 00:00:00 | ID: 4672 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Gülle: Besonnener Umgang bei Lagerung und Transport

Oldenburg (agrar-PR) - Berufsgenossenschaft gibt Hinweise zur Unfallverhütung Pressemitteilung vom 03.02.2010
Flüssigmist ist als wertvoller Pflanzendünger in der Landwirtschaft sehr geschätzt. Um ihn optimal zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Menge ausbringen zu können, muss die Gülle über eine längere Zeit gelagert und anschließend mit spezieller Technik ausgebracht werden. Dabei heißt es, Vorsicht walten zu lassen, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Presseerklärung. Sowohl Arbeiten an Güllegruben und -kanälen als auch der Transport in großen Gülletankwagen sind nicht ohne Gefahr. Immer wieder kommt es zu tödlichen Unfällen durch Güllegase im Lagerbehälter oder durch das Rangieren unübersichtlicher Transportgeräte.

Die Gefahren durch Güllegase sind bekannt und spielen in den Schulungen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen (LBG NB) eine wichtige Rolle. Schwefelwasserstoff, Ammoniak, Methan und Kohlendioxid sind in Lagerstätten allgegenwärtig. Schon kleinste Bewegungen des Flüssigmistes, zum Beispiel durch leichtes Rühren, setzen große Mengen an Güllegasen frei, die für Mensch und Tier lebensbedrohlich sind. Tückisch dabei ist, dass Schwefelwasserstoff schon in geringen Konzentrationen den Geruchssinn lähmt. Der ebenso stechende wie warnende Geruch nach faulen Eiern ist bereits nach kurzer Zeit nicht mehr wahrnehmbar.

Die LBG NB weist deshalb mit Nachdruck darauf hin: Wenn in Güllegruben und -kanäle eingestiegen werden muss, um zum Beispiel ein Rührwerk zu reparieren oder einen verstopften Zulauf zu öffnen, muss unbedingt ein sogenanntes Frischluft-Druckschlauchgerät eingesetzt werden. Die hinab steigende Person wird über dieses, einer Taucherausrüstung ähnliche Gerät im Güllelager mit Sauerstoff versorgt. Außerdem ist die Person über ein Seil und zwei weitere Personen zu sichern. Das Frischluft-Druckschlauchgerät wird kostenlos von der LBG NB zur Verfügung gestellt (Kontakt 0511 8073-484). Es kam im letzten Jahr 48 Mal zum Einsatz.

Beim Transport der Gülle sind Rangierarbeiten auf dem Hofgelände oder in Gebäuden an der Tagesordnung. Trotz großer Rückspiegel an der Zugmaschine bleibt der Blick nach hinten stark eingeschränkt, zu breit und hoch sind die angehängten Geräte. Hinter den großen Fässern stehende Personen werden vom Fahrer nur sehr schlecht wahrgenommen und sind deshalb bei Rückwärtsfahrten gefährdet. Um Unfälle zu vermeiden, empfiehlt die LBG NB eine am Ende des Zuges montierte Kamera, die ihre Bilder auf einen in der Fahrerkabine installierten Montitor sendet. Da diese preisgünstige technische Lösung bisher nur selten zur Serienausstattung von Landmaschinen gehört, sind Fahrzeughalter gut beraten, eine solche Rückfahrkamera zusätzlich installieren zu lassen.

Als gesetzliche Unfallversicherung der Landwirte kümmert sich die LBG NB um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von etwa 107.000 Betrieben in Niedersachsen und Bremen, die in allen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Zusammen mit der Alterskasse, der Krankenkasse und der Pflegekasse gehört die Berufsgenossenschaft zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen.
Pressekontakt
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