11.02.2011 | 11:15:00 | ID: 8149 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Landwirte haben gute Preise für "Überrüben" erzielt

Hannover (agrar-PR) - Frost, Schnee und Eisglätte haben die Rübenanbauer in diesem Winter vor gewaltige Herausforderungen gestellt.
Vor allem den Landwirten, die ihre Zuckerrüben erst spät roden, verladen und zur Fabrik transportieren durften, sind hohe Kosten entstanden. Wie der Landvolk-Pressedienst berichtet, hat der Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer (DNZ) nun mit der Nordzucker einen attraktiven Ausgleich ausgehandelt. Die Landwirte erhalten demnach für die Zeit vom 27. November bis zum Kampagnenende eine einheitliche Erschwerniszulage. Das sind 0,30 Euro je Tonne für die Mietenabdeckung, 0,15 Euro je Tonne für die Verladebetreiber und 0,30 Euro je Tonne für die Landwirte, die in diesem Zeitraum geliefert haben. Auf den Transporttarif schlägt die Nordzucker sieben Prozent auf, mindestens jedoch 0,35 Euro je Tonne.

In den Verhandlungen ging es aber nicht nur um einen Ausgleich für die extremen Witterungsverhältnisse, sondern auch um die grundsätzlichen Rübenauszahlungspreise für die Kampagne 2010/11. Für alle Rüben mit 16 Prozent Zucker, die die Landwirte innerhalb ihrer zur Verfügung stehenden Quote abgeliefert haben, erhalten sie den einheitlich festgelegten Mindestpreis von 26,29 Euro je Tonne. Darüber hinaus bekommen sie neben dem Erschwernisausgleich unter anderem auch Zuschläge für höhere Zuckergehalte (der Durchschnitt liegt bei 17,1 Prozent). Insgesamt beläuft sich der Auszahlungspreis daher auf etwas mehr als 32 Euro je Tonne. Für Zuckerrüben, aus denen Ethanol für die Kraftstoffproduktion gewonnen wird, zahlt die Nordzucker nach Abzug einer durchschnittlichen Frachtbeteiligung etwa 23 Euro je Tonne. Als großen Verhandlungserfolg verbucht der DNZ die Tatsache, dass auch alle Rüben, die über das Quotenlimit hinaus geliefert wurden, wie Quotenrüben bezahlt werden.

Einen weiteren Erfolg kann der DNZ sich auf die Fahnen schreiben: Die Landwirte, die ihre Quote aufgrund der ungünstigen Witterung mit Trockenheit, Hitze oder auch Überschwemmungen nicht erfüllen konnten, müssen zwar einen sogenannten Nichterfüllungsbeitrag zahlen, dieser wurde jedoch deutlich abgemildert. Wer die Anbauempfehlung der Nordzucker befolgt hat, ist generell davon befreit. Gleiches gilt für alle Rübenanbauer, die von Härtefällen betroffen waren und dieses auch rechtzeitig angemeldet haben. Außerdem greift die Strafzahlung nur, wenn weniger als 90 Prozent der Lieferrechte erfüllt wurden. Diese Landwirte haben zudem die Möglichkeit, die Fehlmengen in der kommenden Kampagne auszugleichen. Erst wenn das nicht möglich ist, muss der Rübenanbauer für seine zu wenig gelieferten Rüben zahlen. (LPD)
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