30.09.2020 | 11:58:00 | ID: 29217 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Minister Prof. Dr. Hoff: „Wir geben auch im Jahr 2020 zusätzliche Futterflächen frei, um Landwirte zu entlasten“

Erfurt (agrar-PR) - „Aufgrund der Niederschlagsdefizite in den letzten drei Jahren und der anhaltenden Bodentrockenheit sind die Erträge auf dem Grünland und beim mehrschnittigen Ackerfutter immer noch als zu gering einzustufen. Deshalb geben wir ab sofort die Zwischenfrüchte und Untersaaten auf ökologischen Vorrangflächen zur Futtergewinnung frei. Mit der Freigabe der zusätzlichen Futterflächen wollen wir die tierhaltenden Landwirte finanziell entlasten“, sagt Thüringens Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff.
Durch die Trockenjahre 2018 und 2019 stehen keine Futterreserven zur Verfügung und im Jahr 2020 waren die Erträge auf dem Grünland und beim mehrschnittigen Ackerfutter aufgrund anhaltender Bodentrockenheit wieder unterdurchschnittlich. „Die Landwirte müssten bereits jetzt auf die Winterfuttervorräte zurückgreifen. Mit der Freigabe der ökologischen Vorrangflächen zur Futtergewinnung wollen wir vermeiden, dass Landwirte ihre Tierbestände wegen Futtermangels weiter abbauen müssen.“

Zur Unterstützung der Landwirte hat der Freistaat Thüringen die betreffende Entscheidung des Bundes unterstützt. Die rechtliche Grundlage bilden die für dieses Jahr geänderten Verordnungen zur Durchführung der Direktzahlungen und zu den Cross Compliance-Verpflichtungen, die am 24. September veröffentlicht worden sind. Danach können die Länder auf Grund von außergewöhnlichen Umständen Zwischenfrüchte und Untersaaten auf ökologischen Vorrangflächen zur Beweidung oder für die Mahd zur Futtergewinnung freigeben.

Es ist kein Antrag und auch keine Anzeige beim örtlichen Agrarförderzentrum von einer Futternutzung notwendig. Die Regelung gilt nur für 2020. Alle Landwirte mit entsprechenden Flächen können die Allgemeinverfügung nutzen und den Aufwuchs für die Tierhaltung verfüttern. Die Freigabe ist nicht auf die eigene Tierhaltung begrenzt. Der Aufwuchs darf jedoch nicht für Biogasanlagen verwendet werden.

Aus Umweltschutzgründen sind die verbleibenden Pflanzen der Zwischenfrüchte und Untersaaten bis einschließlich 15. Februar 2021 auf der Fläche zu belassen und dürfen nicht aktiv beseitigt werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des TMIL zu finden: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/flaechen/
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