21.08.2015 | 00:00:00 | ID: 20896 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Pflanzenschutz: Fortbildung ist Pflicht!

Berlin (agrar-PR) - Jetzt auch online zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Ende November läuft der erste Dreijahreszeitraum für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis ab, den Anwender und gewerblich damit Befasste vorweisen können müssen. Wer jetzt noch eine Fortbildung braucht, kann diese jetzt auch im Büro am Computer machen.

Wer den Sachkundenachweis Pflanzenschutz vor dem 14. Februar 2012 erworben hat, braucht spätestens im Herbst einen Fortbildungskurs, damit der Sachkundenachweis seine volle Gültigkeit behält. Am 26. November endet für diese Anwender nämlich der erste Dreijahreszeitraum, in dem die Ausbildung noch als Sachkundenachweis galt. Danach wird nur noch der einheitliche Sachkundenachweis Pflanzenschutz im Scheckkarten-Format akzeptiert, den man zuvor beantragt haben muss. Alle Alt-Sachkundigen müssen ihre Kenntnisse im Pflanzenschutz dann bis zum 31. Dezember 2015 mit einer Fortbildung aufgefrischt haben.

Für alle, die den Sachkundenachweis nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der Dreijahreszeitraum mit der individuell bestandenen Prüfung der Sachkunde. Regelmäßige Fortbildungen werden also für alle Sachkundigen Pflicht.

Erste amtlich bundesweit anerkannte Online-Fortbildung
Die Landakademie hat mit fachlicher Unterstützung der Landwirtschaftskammer NRW eine anerkannte Online-Fortbildung erstellt, die in dieser Form neu auf dem Markt ist. In vier Stunden können Nutzer sich in Sachen Integriertem Pflanzenschutz, Schadursachen und Diagnosen, Pflanzenschutzmittelkunde und Rechtsgrundlagen auf den neuesten Stand bringen. Natürlich stehen auch fachgerechte Aufbewahrung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln auf dem Stundenplan, ebenso wie Verfahren der Ausbringung und Umgang mit Pflanzenschutzgeräten, das Risikomanagement und der Anwenderschutz. Eine Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Fortbildung bestätigt den Erfolg und ist der amtlich erforderliche Fortbildungsnachweis.

Lernen im eigenen Tempo
E-Learning, also Lernen auf elektronischem Wege, kommt Praktikern sehr zugute.  
    Sie können sich im eigenen Lerntempo und ohne Ablenkung mit dem Lernstoff beschäftigen.
    Die Lernmodule können absolviert werden, wenn Zeit dafür ist, in einem Rutsch oder auch nacheinander in einzelnen Etappen.
    Unterbrechungen, auch während einer Lernsitzung, sind kein Problem, z. B. wenn ein Anruf zwischendurch kommt. Bereits abgehakte Lektionen gehen nicht verloren; man kann jederzeit dort weitermachen, wo man aufgehört hat.
    Die Module sind übersichtlich strukturiert und sehr benutzerfreundlich aufbereitet. Die Menüführung ist selbsterklärend und logisch; die Texte sind gut verständlich, die Grafiken anschaulich und informativ.
    Übungen  und Testfragen am Ende jeder Lektion vertiefen das Gelernte und können beliebig oft wiederholt werden. Wer die Infos archivieren will, kann sich Zusatzmaterial ausdrucken.

Einfach anmelden und anfangen: www.landakademie.de
Zum Lernen wird lediglich ein Computer mit einem Internet-Zugang benötigt. Teilnehmer des Kurses erhalten einen individuellen Zugang mit Passwort. Damit steht ihnen der Kurs nach Buchung einen Monat lang rund um die Uhr und an jedem beliebigen Ort zur Verfügung. Als Absolvent der Online-Fortbildung erhält man direkt eine anerkannte Teilnahmebescheinigung.

Der Kurs kostet 49,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Anmeldung jederzeit unter www.landakademie.de.
 
Sachkunde ist Pflicht
Ob Landwirt, Gärtner, Winzer, Lohnunternehmer oder Landhändler – wer Pflanzenschutzmittel anwendet oder verkauft, muss seine Sachkunde gemäß §§ 10 und 22 des Pflanzenschutzgesetzes nachweisen. Auch wer Nichtsachkundige anleitet oder beaufsichtigt oder zu Pflanzenschutzmitteln berät, muss sein Wissen regelmäßig ‚updaten‘. Ziel ist es, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

Ein fehlender Sachkundenachweis kann durch Bußgeld und parallel dazu durch Abzug von EU-Direktzahlungen (Cross Compliance-Verstoß) geahndet werden. 

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Pressekontakt
Frau Luise Richard
Telefon: 02508 99 37 34
E-Mail: info@redaktionsbuero-richard.de
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Landwirte müssen ihre Sachkunde im Pflanzenschutz auffrischen.
Landwirte müssen ihre Sachkunde im Pflanzenschutz auffrischen.
Erstmals gibt es eine bundesweit amtlich anerkannte Fortbildung zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz. (Foto: Landakademie)


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