17.05.2019 | 21:50:00 | ID: 27435 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Raps mit nicht zugelassener gentechnischer Verunreinigung unbeabsichtigt ausgesät - Nachsorgemaßnahmen festgelegt

Kiel (agrar-PR) - Für die Fläche in Schleswig-Holstein, auf der im August 2018 im kleinen Maßstab (Kleinparzellenanbau) Raps mit einer nicht zugelassenen gentechnischen Verunreinigung (GT 73) ausgesät worden war, hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) weitere Nachsorgemaßnahmen festgelegt. 

Rapssaatgut bleibt mehrere Jahre nach der Aussaat im Boden keimfähig. Mit den Nachsorgemaßnahmen soll verhindert werden, dass sich aus der unbeabsichtigten Aussaat die nicht zugelassene gentechnische Veränderung weiterverbreitet. Das Saatgutunternehmen, das die Aussaat veranlasste, wird verpflichtet, durch regelmäßige Kontrollen einen eventuellen Aufwuchs auf den betroffenen Flächen zu identifizieren und sicher zu beseitigen. Die Kontroll- und Beseitigungsmaßnahmen werden im gesamten Zeitraum durch eine Anbaupause für Raps und andere Kruziferen ergänzt. Zudem gelten Vorgaben zur Bodenbearbeitung sowie das Verbot, auf den betroffenen Flächen Herbizide einzusetzen, gegen die GT-73 Resistenzen vermittelt.

Darüber hinaus behält sich das MELUND weitere Maßnahmen vor. Die nun festgelegten Maßnahmen gelten in einem Zeitraum von fünf Jahren bis Herbst 2024. Als zuständige Überwachungsbehörde ist das MELUND über den Umgang mit gentechnischen Verunreinigungen mitteilungspflichtig.

Hintergrund: 

In Schleswig-Holstein war das verunreinigte Saatgut auf einer Fläche im Kreis Schleswig-Flensburg auf insgesamt sechs Parzellen von jeweils ca. 20m² ausgesät worden. Die aus der Aussaat aufgewachsenen jungen Pflanzen aller betroffenen Teilflächen wurden im März 2019 - und damit vor einer Blüte - vollständig vernichtet. Ein Anbau von Raps im landwirtschaftlichen Sinne für die Lebensmittel- oder Futtermittelerzeugung oder als nachwachsender Rohstoff hat nicht stattgefunden. Die betroffenen Parzellen unterliegen seither bereits strengen Kontrollen.

Bei dem verunreinigten Saatgut handelte es sich um konventionelles Winterrapssaatgut, welches von einem auch in Deutschland ansässigen Saatgutunternehmen im Rahmen von Sortenversuchen u.a. in Schleswig-Holstein sowie in sechs weiteren Bundesländern in Kleinparzellenmaßstab ausgesät worden ist. Der Nachweis betraf die gentechnische Veränderung GT-73 von Raps, die eine Toleranz gegenüber dem Pflanzenschutzmittel Glyphosat bewirkt und in der EU nicht für den Anbau zugelassen ist. 

Schleswig-Holstein ist seit 2012 erneut Mitglied des Europäischen Netzwerks Gentechnik freier Regionen. Seit Jahren erfolgt in Schleswig-Holstein kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf den Flächen des Landes. 

Das MELUND führt seit 2008 jedes Jahr ein Saatgutmonitoring auf Grundlage eines bundesweit abgestimmten Saatgut-Überwachungskonzepts durch. Alle bisher untersuchten Rapsproben ergaben keine Befunde gentechnischer Verunreinigung. Detaillierte Ergebnisse zu den Saatgutuntersuchungen sind im Landesportal Schleswig-Holstein zu finden (www.schleswig-holstein.de, s. dort unter Themen & Aufgaben-Gentechnik-Inverkehrbringen).
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