09.06.2010 | 00:00:00 | ID: 6004 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Tettnanger Hopfen europaweit als geschützte geografische Angabe geführt (g.g.A.)

Stuttgart (agrar-PR) - Landwirtschaftsminister Rudolf Köberle MdL: Tettnanger Hopfen Aushängeschild für Genießerland Baden-Württemberg
09.06.2010 „Der Tettnanger Hopfen ist nur eines der zahlreichen Aushängeschilder der heimischen Agrar- und Ernährungswirtschaft, die das Genießerland Baden-Württemberg zu bieten hat", sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Mittwoch (9. Juni 2010) in Stuttgart. Gemeinsam mit Vertretern des Hopfenpflanzerverbands Tettnang e.V. und der MBW Marketinggesellschaft mbH nahm Landwirtschaftsminister Köberle den Tettnanger Hopfen in die symbolische Genießer-Galerie auf. Erst vor kurzem war dieser als „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) in das entsprechende Verzeichnis der Europäischen Union aufgenommen worden. Der Tettnanger Hopfen steht nun unter deren besonderem Schutz und ist wie eine privatrechtlich geschützte Marke vor Nachahmungen und Irreführung geschützt.

„Der Tettnanger Hopfen befindet sich nun in einer feinen und doch vielfältigen Gesellschaft mit anderen hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen unseres Landes. Er spielt ab jetzt in einer Liga mit der Schwäbischen Maultasche, dem Schwarzwälder Schinken, dem Allgäuer Bergkäse oder der Schwarzwaldforelle“, erklärte Minister Köberle. International gesehen würde der Tettnanger Hopfen nun mit Spezialitäten wie dem Parmaschinken, dem Parmesan oder dem Cidre aus der Normandie in einem Atemzug genannt werden.

Für Baden-Württemberg sei die Anerkennung des Tettnanger Hopfens durch die EU mit einem spürbaren Imagegewinn verbunden. Für die Verbraucher stehe der Tettnanger Hopfen für unverfälschten Genuss. Dem Hopfenpflanzerverband Tettnang e.V. und der MBW Marketinggesellschaft mbH gratulierte der Minister zu ihrem Erfolg, den beide mit ihren Bemühungen um den Tettnanger Hopfen in Brüssel gelandet hätten.

„Mit dem Tettnanger Hopfen ist die Liste hochwertiger Produkte aus dem Land allerdings noch nicht erschöpft. Baden-Württemberg hat noch eine Vielzahl an authentischen, genussreichen und gesunden Lebensmitteln und Agrarprodukten zu bieten, auf die wir Brüssel aufmerksam machen werden“, so Minister Rudolf Köberle. Mit den „Schwäbischen Spätzle“, dem „Fränkischen Grünkern“, dem „Filderspitzkraut“ und dem „Limpurger Weideochsen“ stünden noch weitere Kandidaten für die Aufnahme in das Verzeichnis der von der EU besonders geschützten Erzeugnisse bereit. Es könne davon ausgegangen werden, dass sich auch diese in der nächsten Zeit in der Genießer-Galerie wiederfinden werden.
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70029 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  126-2355
Fax:  +49  0711  126-2255
E-Mail:  poststelle@mlr.bwl.de
Web:  www.mlr.baden-wuerttemberg.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.