19.10.2010 | 00:00:00 | ID: 6886 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

TÜV SÜD zertifiziert nachhaltigen Rübenanbau

Hannover (agrar-PR) - Zuckerrüben, die zu Bioethanol weiter verarbeitet werden, müssen nachhaltig angebaut werden. Das heißt, dass für ihren Anbau unter anderem weder Grünland umgebrochen, noch Wälder gefällt wurden. Bei drei Prozent der Nordzucker-Lieferanten wird das derzeit kontrolliert. Unter den 200 vom TÜV SÜD ausgesuchten Landwirten war auch Christoph Rokahr aus Springe. Der Landwirt sieht die Prüfung positiv: „Dann weiß ich, dass bei uns alles OK ist“, begründet er seine Gelassenheit. Auf dem großen Tisch in der guten Stube hat er seine Papiere ausgebreitet. Die Agraranträge aus den Jahren 2010 und 2007 sind dabei und der Bewilligungsbescheid, außerdem hat er die relevanten Schläge mit dem Feldblockfinder ausgedruckt und markiert.

„Der Agrarantrag von 2007 ist wichtig, weil dort nachgesehen werden kann, ob der Schlag damals schon Ackerland war“, erläutert Rolf Hoffmann von Nordzucker. Wäre dies nicht der Fall, wären die Zuckerrüben von dem Acker zwar nicht nachhaltig angebaut, zur Fabrik fahren dürfte Rokahr sie aber trotzdem. Schließlich gilt die Nachhaltigkeitsverordnung nur für die Herstellung von Biokraftstoffen und nicht von Lebensmitteln. „Die beiden Verwertungsrichtungen werden bei der Nordzucker buchhalterisch getrennt“, erläutert Dr. Alice Beining vom TÜV SÜD. Am Ende dürfen also nicht mehr Zuckerrüben zu Bioethanol verarbeitet werden, als auch nachhaltig angebaut wurden.

Bei Familie Rokahr wurden Zuckerrüben auf Flächen angebaut, die erst nach 2007 gepachtet wurden und deshalb noch nicht im Antrag aufgeführt sind. Schnell greift Rokahr deshalb zum Telefon und holt die Auskünfte darüber bei der Bewilligungsstelle ein: „Alles OK!“
Nachdem Beining überprüft hat, ob die angegeben Schläge auf der Selbsterklärung stimmen, kontrolliert sie, ob es sich dabei um Flächen in Umwelt- oder Landschaftsschutzgebieten handelt und welche Auflagen dort gelten. „In den meisten Landkreisen gibt es in Landschaftsschutzgebieten keine Auflagen, die über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehen“, sagt Hoffmann. Trotzdem muss jedes Mal nachgeschaut werden, ob das im vorliegenden Fall auch wirklich so ist. „Das ist viel Aufwand“, findet er. Schließlich liegt gut die Hälfte der Flächen der Region Hannover im Landschaftsschutzgebiet. Hoffmann fordert deshalb, dass die Verordnung in diesem Punkt gelockert wird und die Landschaftsschutzgebiete ausgeklammert werden.

Trotz des Aufwandes ist Hoffmann von der Nachhaltigkeitsverordnung überzeugt. Es könne nicht sein, dass in Thailand Sümpfe trockengelegt werden und in Brasilien Wälder gerodet werden, um Rohstoffe für Biokraftstoffe anzubauen. Schließlich würde dadurch mehr CO2 freigesetzt, als mit dem Einsatz von Biokraftstoffen gespart wird. „Was für andere gilt, das gilt auch für uns“, sagt er.

Das Nachhaltigkeitszertifikat soll nun für Transparenz sorgen. Nordzucker und TÜV SÜD waren eine der ersten Zertifizierungsstellen. Um sich frühzeitig auf die Nachhaltigkeitszertifizierung vorzubereiten, haben sie bereits erfolgreich in einer Pilotphase zusammengearbeitet. „Das ist eine Chance für die europäische Landwirtschaft, sich im internationalen Vergleich gegenüber dem Rest der Welt hervorzuheben“, betont auch Beining. Deutschland habe einen Marktvorteil, weil hier sowieso schon gemäß Nachhaltigkeitsverordnung angebaut werde. In Drittstaaten sehe eine Überprüfung deshalb ganz anders aus, weil dort die Cross-Compliance-Anforderungen noch mit überprüft werden müssen. „Da sind wir auch schon mal drei Tage vor Ort“, erläutert sie.

Dort müssen zudem soziale Standards nachgewiesen werden, zum Beispiel, dass keine Kinderarbeit zugelassen wird. In Europa wird dagegen der gesamte Cross-Compliance-Bereich bereits über den Agrarantrag abgedeckt. Für die Nachhaltigkeitsüberprüfung reicht deshalb der Agrarantrag inklusive Bewilligungsbescheid aus. „Ich muss nur sehen, dass Geld geflossen ist, dann wurden auch die Cross-Compliance Auflagen erfüllt“, fasst Beining zusammen. Sie versucht, die Kontrollen so einfach  wie möglich abzuhandeln, „weil die Landwirte sowieso schon so oft überprüft werden“.

Und wirklich - nach einer guten halben Stunde hält auch Rokahr seine „Konformitätsbescheinigung“ in den Händen. Damit hat er es schwarz auf weiß: Seine Zuckerrüben wurden konform zur Nachhaltigkeitsverordnung angebaut.
Pressekontakt
Frau Sonja Markgraf
Telefon: 0511/36704-31
E-Mail: pressestelle@landvolk.org
Pressemeldung Download: 
Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V.
Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V.
Warmbüchenstr. 3
30159 Hannover
Deutschland
Telefon:  +49  0511  36704-0
E-Mail:  info@landvolk.org
Web:  www.landvolk.net
>>>  RSS
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.