03.09.2012 | 19:40:00 | ID: 13519 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Verbraucherminister Alexander Bonde: Land misst Saatgut-Untersuchung hohe Bedeutung bei

Stuttgart (agrar-PR) - Gentechnisch verändertes Saatgut rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen
„Baden-Württemberg hat die diesjährigen Saatgut-Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Samen (GVO) abgeschlossen. Bei Sojabohnen wurden in diesem Jahr 13 Saatgutpartien auf GVO-Bestandteile beprobt. Dabei wurden in vier Saatgutpartien Spuren von gentechnisch veränderten Organismen gefunden, für die innerhalb der Europäischen Union keine Zulassung zum Anbau besteht. Das GVO-Saatgut-Monitoring bei Winterraps umfasste 87 Saatgutpartien. Hier wurden in fünf Saatgutpartien Spuren von GVO gefunden. In drei Prozent der untersuchten 100 Mais-Proben wurden im Jahr 2012 GVO-Spuren festgestellt. In allen Fällen wurde das positiv getestete Saatgut vor der Aussaat aus dem Verkehr gezogen", sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Freitag (31. August) in Stuttgart.

Baden-Württemberg messe dem Saatgut-Monitoring eine zentrale Bedeutung bei und untersucht daher regelmäßig mehr Proben als alle anderen Bundesländer. Die Saatgutuntersuchungen des Landes konzentrieren sich auf die Kulturarten, bei denen gentechnisch veränderte Sorten weltweit im Anbau sind und die gleichzeitig als konventionell gezüchtete Pflanzenarten auch in Deutschland zum Anbau kommen. Dies trifft auf Mais, Sojabohnen und Raps zu.

Die Saatgutprobenahme und die Saatgutuntersuchungen beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) in Karlsruhe-Augustenberg sind so terminiert, dass die Ergebnisse vor der Aussaat vorliegen. So wird vermieden, dass bereits ausgesäte Flächen umgepflügt werden müssen, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass sich im konventionellen oder ökologischen Saatgut GVO-Bestandteile befinden. Das GVO-Saatgutmonitoring beginnt jedes Jahr, entsprechend dem Aussaatzeitpunkt der Kultur in der Praxis, mit Mais.

Hintergrund: Für konventionelles oder ökologisches Saatgut gibt es keine von der EU-Kommission festgelegten Grenzwerte für gentechnisch veränderte Bestandteile. Deshalb gilt für GVO im Saatgut die Nulltoleranz. Die Saatzucht- oder Vertriebsfirmen als Inverkehrbringer von Saatgut haben entsprechend Sorge dafür zu tragen, dass konventionelles oder ökologisch erzeugtes Saatgut gentechnikfrei ist.


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