14.08.2020 | 11:18:00 | ID: 29085 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Weinbau: 308 Hektar mehr Rebfläche in 2020

Bonn (agrar-PR) - Im Jahr 2020 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) deutschlandweit rund 308 Hektar neue Rebflächen genehmigt. Die meisten Genehmigungen gab es mit rund 211 Hektar für Flächen in Rheinland-Pfalz. Beantragt wurden insgesamt rund 697 Hektar für Neuanpflanzungen.
Rund 164 Hektar zusätzliche Rebfläche genehmigte die BLE im Jahr 2020 allein in Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2019 in diesem größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 26.860 Hektar Keltertrauben – gefolgt von der Pfalz mit 23.684 Hektar. Hier genehmigte die BLE im Jahr 2020 etwa 37 Hektar neue Rebflächen.

Seit Januar 2020 hatte die BLE insgesamt 2.632 gültige Anträge für Neuanpflanzungen entgegengenommen. Genehmigen konnte sie insgesamt 2.611 Anträge.

Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer gestaltet sich 2020 wie folgt:

Genehmigte Fläche (Hektar)
Rheinland-Pfalz 211,31
Baden-Württemberg 28,41
Bayern 20,6
Sachsen-Anhalt 17
Mecklenburg-Vorpommern 7,45
Thüringen 5,03
Nordrhein-Westfalen 4,88
Sachsen 2,98
Niedersachsen 2,75
Hessen 2,53
Brandenburg 2,26
Schleswig-Holstein 2,11
Saarland 1,17
Gesamt 308,48

Unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.) ergeben sich 2020 folgende neue Rebflächen:

Genehmigte Fläche (Hektar)
Anbaugebiet Rheinhessen (g.U.) 163,59
Anbaugebiet Pfalz (g.U.) 37,84
Anbaugebiet Württemberg (g.U.) 17,33
Anbaugebiet Saale-Unstrut (g.U.) 17,11
Anbaugebiet Franken (g.U.) 14,23
Anbaugebiet Baden (g.U.) 10,01
Anbaugebiet Mosel (g.U.) 3,36
Anbaugebiet Ahr (g.U.) 3,22
Anbaugebiet Sachsen (g.U.) 2,98
Anbaugebiet Nahe (g.U.) 2,73
Anbaugebiet Rheingau (g.U.) 0,72
Anbaugebiet Mittelrhein (g.U.) 0,30
Gesamt 273,42

Rund 35 Hektar entfallen auf Landweingebiete und Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung.

Jährlich dürfen in Deutschland maximal 0,3 Prozent der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden. Stichtag ist der 31. Juli.

Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Steillage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Flächen mit über 30 Prozent Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung.

Weitere Informationen unter www.ble.de/pflanzrechte-wein
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