Bad Kreuznach (agrar-PR) - Die Edelbrandprämierung 2009 der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist mit einem Signal des Brändeausschusses der Kammer offiziell gestartet. Zum 12. Mal bewerben sich Brenner und Stoffbesitzer um eine Kammerpreismünze in Gold, Silber oder Bronze. Bis zum 15. April 2009 können sie ihre Destillate bei einer der sechs Dienststellen der Kammer zur Prämierung anstellen. Kammerpräsident Norbert Schindler MdB und Otto Hey, Vorsitzender des zuständigen Fachausschusses, zeigten sich bei der Eröffnung des diesjährigen Wettbewerbs zuversichtlich, dass die Entwicklung der vergangenen Jahre mit steigenden Teilnehmerzahlen und immer besseren Qualitäten sich auch 2009 fortsetzt.
Während die Weinprämierung der Landwirtschaftskammer bereits auf eine lange Tradition zurückblicken kann, ist die Edelbrandprämierung, die seit 1998 durchgeführt wird, eine noch junge Veranstaltung, die sich gleichwohl als Gradmesser für die Qualität heimischer Edelbrände bereits fest etabliert hat. Hier ausgezeichnete Brände sind an dem Kammeremblem in Gold, Silber oder Bronze auf der Flasche zu erkennen. Dieser Prämierungssiegel ist eine Orientierungshilfe für die Freunde hochwertiger Brände und stärkt die Vermarktungsanstrengungen von Brennern und Stoffbesitzern. Im vergangenen Jahr wurden 896 Destillate von 148 Betrieben zur Prämierung angestellt.
Der Brändeausschuss beschloss, die geltenden Prämierungsbestimmungen insoweit zu ändern, dass neben den beiden traditionellen Kategorien, in denen eine Landesprämierung in Gold, Silber oder Bronze vergeben wird, mit sofortiger Wirkung eine zusätzliche Kategorie eingerichtet werden. In der Kategorie "Weitere Erzeugnisse" können Brände angestellt werden, die nicht aus regionalspezifischen Grundstoffen hergestellt wurden, sowie Liköre. Damit will die Kammer sich aktuellen Marktentwicklungen öffnen und innovativen Brennern eine Plattform bieten. Auch in der dritten Kategorie werden nunmehr Kammerpreismünzen vergeben, die aber bei den Berechnungen für die Staatsehrenpreise nicht mitgezählt werden.
Zur Landesprämierung zugelassen sind demnach:
a) Erzeugnisse aus Trauben und deren Rückstände
Zugelassen sind ungesüßte Brände aus Trauben, Trester, Hefe und Wein.
b) Erzeugnisse aus Obst und nicht mehligen Stoffen und deren Rückstände
Zugelassen sind ungesüßte Brände aus den für Obstbrennereien (§ 27 BranntwMonG) zugelassenen Stoffen oder Rückstände [§ 2 Abs. 4 UAbs. 2 lit. a-e und Abs. 5 BrennereiO] und Geiste aus einheimischen Früchten.
Erzeugnisse aus a) und b) mit Aromazusätzen und/oder Früchten, Kräutern, Fruchtsaft und Wein sind zur Prämierung nicht zugelassen.
Die Erzeugnisse aus a) und b) werden den Kategorien Kernobst, Steinobst, Beerenobst, Wildfrüchte und Produkte aus Weintrauben zugeordnet.
c) Weitere Erzeugnisse
ungesüßte Destillate, die nicht unter a) und b) fallen
Liköre nach Nr. 32 des Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen (Liköre unter Zusatz von süßenden Erzeugnissen und Erzeugnissen landwirtschaftlichen Ursprungs, Obst, Wein oder aromatisierten Wein).
Ausgeschlossen sind Liköre unter Zusatz von Sahne, Milch oder anderen Milcherzeugnissen.
gesüßte Tresterbrände aus Trauben- und Kernobsttrester sowie Hefebrände aus Wein- und Kernobsttrub.
Genaue Auskunft erteilen die Ansprechpartner in den Dienststellen.