15.11.2012 | 19:55:00 | ID: 13923 | Ressort: Landwirtschaft | Produkte

Filderkraut als EU-weit geschützte Spezialität in Genießer-Galerie des Landes Baden-Württemberg aufgenommen

Stuttgart (agrar-PR) - Verbraucherminister Alexander Bonde: „Von der Eintragung des Filderkrauts profitieren Verbraucher und heimische Wirtschaft gleichermaßen“.

„Ich freue mich, dass wir ein halbes Jahr nach Eintragung der Schwäbischen Spätzle nun auch die Eintragung des Filderspitzkrauts in das EU-Register für geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen feiern können. Das Filderkraut ist jetzt EU-weit als regionale Spezialität anerkannt und geschützt. Es ist damit auch offiziell ein erstklassiger kulinarischer Botschafter für die Filderregion und ein weiteres Wahrzeichen des Genießerlandes", sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Donnerstag (15. November) in Stuttgart anlässlich der feierlichen Aufnahme des Filderkrauts in die Genießer-Galerie des Landes Baden-Württemberg.


Eintrag des Filderkrauts nützt Wirtschaft und Verbrauchern

„Die Interessengemeinschaft Filderkraut hat mit dem Schutzantrag erreicht, dass ein wichtiges kulinarisches Kulturgut erhalten wird. Gestärkt wird damit nicht nur unsere heimische Wirtschaft, auch Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren durch den Erhalt dieser alten regionalen Kultursorten", lobte Bonde. Der zunehmende Trend zur Regionalität sei ein kraftvoller Gegenpol zur Globalisierung. „Das gilt auch und besonders für Lebensmittel. Viele Verbraucher lernen heute wieder zu schätzen, dass Lebensmittel aus ihrer Region mehr Auswahl, mehr Geschmack und damit mehr Lebensqualität bedeuten. Sie wollen keine Massenware, sondern Qualität und Besonderheit", so der Verbraucherminister abschließend.


Hintergrundinformationen:

Filderkraut ist eine selten gewordene und sehr geschmackvolle Unterart des weißen Kopfkohls mit einer charakteristischen Spitze. Schon im 19. Jahrhundert war Filderkraut weit über die Region hinaus aufgrund seines vorzüglichen Geschmacks bekannt. Feinschmecker schätzen Filderkraut aufgrund seiner besonderen Schmackhaftigkeit, Zartheit und Feinrippigkeit. Die Geschichte des Krautanbaus auf den Fildern reicht lange zurück.

Seit 20 Jahren besteht im Rahmen der EU-Herkunftsschutz-Verordnung ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind. Mit den drei EU-Gütezeichen – „geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.), „geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) und „garantiert traditionelle Spezialität" (g.t.S) – will die EU die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren. Aktuell sind in der EU über 1.100 Produktbezeichnungen aus Mitgliedstaaten und Drittländern geschützt.

Die Interessengemeinschaft Filderkraut ist ein Zusammenschluss von derzeit neun Erzeugern bzw. Verarbeitern ohne besondere Rechtsform. Sprecher der Interessengemeinschaft ist der Aichtaler Sauerkonservenhersteller Jörg Kimmich.

In Baden-Württemberg sind – Mineralwässer ausgenommen – derzeit insgesamt 13 Produktbezeichnungen geschützt:
- Geschützte Ursprungsbezeichnungen: Allgäuer Bergkäse, Allgäuer, Emmentaler.
- Geschützte geographische Angaben: Blattsalate von der Insel Reichenau, Feldsalate von der Insel Reichenau, Filderkraut/Filderspitzkraut, Gurken von der Insel Reichenau, Schwäbische Maultaschen, Schwäbische Spätzle/Knöpfle, Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch, Schwarzwaldforelle, Schwarzwälder Schinken, Tettnanger Hopfen, Tomaten von der Insel Reichenau.


Christa Krause
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