03.07.2014 | 21:05:00 | ID: 18106 | Ressort: Landwirtschaft | Produkte

Glyphosateinsatz mit Augenmaß - EU-Recht beachten

Schwerin (agrar-PR) - „Ohne den gezielten, auf das notwendige Maß beschränkten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ist ein ausreichender Schutz vor Schadorganismen und die Erhaltung der Pflanzengesundheit nicht möglich."
"Es geht um die Sicherung des Erntegutes und gleichzeitig um die Einhaltung der guten fachlichen Praxis. Daher ist eine auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Diskussion notwendig“, betonte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute im Landtag.

In der Diskussion um das Verbot bzw. die Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht vergessen werden, dass als Mitglied der EU die europäische Gesetzgebung gilt und das Pflanzenschutzrecht EU-weit harmonisiert wurde. Das heißt, Zulassungen bzw. auch Verbote gelten in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen.

„Wenn im Alleingang die Abgabe in Deutschland verboten werden sollte, ist davon auszugehen, dass auf glyphosathaltige Mittel aus den Nachbarländern zurückgegriffen wird“, so Dr. Backhaus.Die deutschen und europäischen Behörden überprüfen und bewerten regelmäßig die Risiken aller Pflanzenschutzmittel anhand fundierter fachlicher Erkenntnisse. Darunter fällt auch die Kontrolle von Glyphosat.

Der Wirkstoff erfüllt demnach die EU-Kriterien und vom Wirkstoff gehen keine Gefahren für die Gesundheit aus. Dennoch bestehen Bedenken hinsichtlich des Schutzes der biologischen Vielfalt, weshalb ein verbessertes Risikomanagement empfohlen wird. Die Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und der Entscheidungsvorschlag der EU-Kommission sind zunächst abzuwarten. „Ich hoffe, dass wir dann bald Klarheit bekommen. Doch das können wir nicht hier auf Landesebene regeln“, betonte der Minister.

Nach Bundesrecht sind glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel zur Abreifebeschleunigung zugelassen, doch gehören bei regelmäßiger Anwendung nicht zur guten fachlichen Praxis. Die Anwendung kann bei feuchter Witterung vor Erntebeginn erforderlich werden, da vermehrt Unkrautdurchwuchs oder ein Auskeimen des Getreides drohen und das massive Ernteverluste oder Ernteerschwernisse zur Folge hätte.„Es geht dabei nicht nur um landwirtschaftliche Belange, sondern auch darum, dass die Versorgung mit Lebensmitteln gewährleistet ist“, so Dr. Backhaus.

Im Haus- und Kleingartenbereich ist Glyphosat nur zur Erneuerung des Rasens zugelassen, wird aber auch vorrangig auf Wegen und Garageneinfahrten angewendet, was rechtswidrig ist. Dadurch ist die Gefahr eines direkten Eintrags in die Vorflut über der Kanalisation verstärkt gegeben. „Uns allen sollte der verantwortliche Umgang mit der Umwelt zugunsten der nachfolgenden Generationen bewusst sein. Deshalb ist der Einsatz durch rechtliche Regelungen, aber auch durch kontinuierliche Aufklärung und Information über Nutzen, Risiken und die richtige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, auf das dringend erforderliche Maß einzuschränken“, forderte Minister Dr. Till Backhaus. (regierung-mv)
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