Bad Kreuznach (agrar-PR) - Die noch vor wenigen Tagen in Teilen der Presse
vermeldete Sorge, zu Ostern werde die Versorgung des Marktes mit
frischen Eiern knapp, erweist sich als unbegründet. Nach
Marktbeobachtungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz nimmt das
Eierangebot derzeit deutlich zu. Bisher zurückgehaltene Ware von
einigen Anbietern drängt auf den Markt. Die Preisfront bröckelt daher
trotz anstehendem Ostergeschäft. Packstellen und Färbereien seien im
Hinblick auf das Osterfest gut eingedeckt, die Kapazitätsgrenze sei
überall erreicht.
Die
Vermutung, das zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Verbot der
Legebatterien werde bei steigender Nachfrage zu Versorgungsengpässen
führen, ist nach Mitteilung der Kammer damit nicht eingetreten. Die
Umstellung von der Legebatterie auf andere Haltungsformen sei bereits
vor Jahren eingeleitet und bis zum Jahresbeginn bereits weitgehend
vollzogen gewesen. Schon 2009 seien nur noch 28 Prozent der Legehennen
in Käfigen (inkl. ausgestaltete Käfige) gehalten worden, fünf Jahre
zuvor noch 78 Prozent. Im gleichen Zeitraum nahm die Bodenhaltung von
knapp 12 auf 45 Prozent zu und kommt zusammen mit Freilandhaltung,
Kleingruppen- und ökologischer Haltung auf 72 Prozent.
Die Erzeugerpreise für Eier aller
Haltungsformen und Kategorien zeigen sich stabil. Die Verbraucher
müssen für ein Ei der Güteklasse A und Gewichtsklasse L derzeit
zwischen17 Cent (Käfighaltung), 19,75 Cent (Bodenhaltung) und 25 Cent
(Freilandhaltung) bezahlen und können aufgrund der guten
Versorgungslage auf Preisstabilität hoffen. Die Kammer rät
Verbrauchern, die gerne Eier aus deutschen Landen im Osternest hätten,
auf den Stempel auf dem Ei zu achten; DE steht hier für Deutschland.
Wer seine Ostereier selbst färben will, sollte dafür keine ganz
frischen Eier verwenden, sondern solche, die eine bis zwei Wochen alt
sind, weil deren Luftkammer im Innern größer ist, der Druckunterschied
beim Kochen seltener zum Platzen führt und das Ei sich besser schälen
lässt. Das Alter eines jeden Eis lässt sich aus dem ebenfalls
aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum errechnen; es bezeichnet den 28.
Tag nach der Lege.