22.11.2013 | 20:40:00 | ID: 16492 | Ressort: Landwirtschaft | Produkte

Regionale Spezialitäten aus NRW: parlamentarischer Staatssekretär Becker besucht die Schutzgemeinschaft Rheinischer Zuckerrübensirup und rheinisches Apfelkraut

Düsseldorf (agrar-PR) -

Das „Rheinische Apfelkraut“ und der „Rheinische Zuckerrübensirup“ sind geschützte Marken die nicht mehr kopiert werden dürfen. Dafür sorgt der Schutz für regionale Spezialitäten der Europäischen Union, der die Funktion eines Kopierschutzes für Lebensmittel übernimmt. Das Rheinische Apfelkraut und der Rheinische Zuckerrübensirup dürfen dementsprechend nur in NRW und nach ganz bestimmten Kriterien hergestellt und dann unter diesen Namen vermarktet werden. Sie gelten als regionale Spezialität aus dem Herkunftsland Nordrhein-Westfalen. Horst Becker, parlamentarischer Staatssekretär des NRW-Landwirtschaftsministeriums, informierte sich heute über die Möglichkeiten der Vermarktung, die ein solcher EU-Schutz bietet und ließ sich in Meckenheim zeigen, wie die rheinischen Rüben- und Obstspezialitäten heute hergestellt werden. „Nordrhein-Westfalen ist ein Spezialitätenland“, erklärte der parlamentarische Staatssekretär Becker.

„Jede nordrhein-westfälische Region hat ihre typischen, regionalen Spezialitäten, hinter denen eine lange Geschichte und gut gepflegte Traditionen stecken. Unsere Aufgabe ist, dabei zu helfen diese zu entdecken und als wertvolle, identitätsstiftende Erzeugnisse bekannt zu machen.“

 

Nordrhein-Westfalen hat inzwischen 10 geschützte regionale Spezialitäten.

Neben dem „rheinischen Zuckerrübensirup“ und „rheinischem Apfelkraut“ sind das Dortmunder Bier, Kölsch, Aachener Printen, Nieheimer Käse, Düsseldorfer Mostert und Walbecker Spargel. Erst Anfang November kamen der westfälische Knochenschinken und die Stromberger Pflaume hinzu. In der gesamten EU gibt es derzeit mehr als 1.100 EU-geschützte regionale Spezialitäten für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel. Mit am bekanntesten sind die Produkte Parmesankäse, Parmaschinken oder auch Champagner.

 

Die Schutzgemeinschaft Rheinischer Zuckerrübensirup und Rheinisches Apfelkraut wurde im Jahr 2004 von drei Traditionsbetrieben gegründet, die seit Generationen auf überlieferte Weise Sirup aus Zuckerrüben, Äpfeln und Birnen herstellen. Von je her werden für die Erzeugung von „Rheinischem Zuckerrübensirup“ oder „Rheinischem Apfelkraut“ Obst und Zuckerrüben aus dem Gebiet der Voreifel mit dem Meckenheimer Raum und dem Niederrhein eingesetzt, die dem Sirup einen ganz besonderen Geschmack verleihen. Als „Kraut“ werden die regionalen Spezialitäten auch heute noch bezeichnet, wenn sie auf der Basis der über Generationen altbewährten Rezepturen hergestellt werden. Beide Produkte lassen sich in der Küche vielfältig verwenden, sei es würzig im rheinischen Sauerbraten, süß im Kuchen oder einfach pur als Brotaufstrich.

 

Weitere Informationen zu den Themen „EU-Geoschutz“, „Regionale Vermarktung“ und „Spezialitäten aus NRW“ sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de.

 

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