10.09.2010 | 00:00:00 | ID: 6688 | Ressort: Landwirtschaft | Produkte

Traditionelle Herbst-Pressekonferenz des Badischen Weinbauverbands

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Rudolf Köberle MdL: „Qualität, gewachsene Kulturlandschaft und die regionaltypischen Rebsorten sind die Stärken unseres Weinbaus“ - Land fördert Weinbau auf vielfältige Art und Weise
„Der Erfolg des heimischen Weinbaus fußt auf der hohen Qualität der erzeugten Weine und der offensiven Vermarktung der landestypischen Rebsorten“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Freitag (10. September 2010) anlässlich der traditionellen Herbst-Pressekonferenz des Badischen Weinbauverbandes in Freiburg. Der Weinbau sei eines der Markenzeichen des Genießerlandes Baden-Württemberg. Er präge in weiten Teilen das abwechslungsreiche und reizvolle Landschaftsbild des Südwestens und biete sehr vielen Menschen eine wirtschaftliche Grundlage. Das Land unterstütze den heimischen Weinbau deshalb auf vielfältige Art und Weise. Maßnahmen zur Absatzförderung von Wein in Drittländern, die Förderung von Investitionen sowie die Modernisierung von Rebflächen, insbesondere der Hang- und Steillagenflächen, würden dabei im Vordergrund stehen. „Für das baden-württembergische Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau werden im Zeitraum 2009 bis 2014 rund 52 Millionen Euro aus EU-Mitteln bereitgestellt. Das ist ein Viertel des nationalen Weinbudgets“, betonte Köberle.

Anbaustopp, Steillagenweinbau und Weinqualität

Der Weinbau in Baden-Württemberg habe eine breite gesellschaftliche Verankerung und präge die Landschaften entlang des Rheins und des Neckars. So sei das Land mit 28.000 Hektar und rund 34.000 Weinbaubetrieben das zweitgrößte Weinbau treibende deutsche Land. Mit insgesamt rund 20 Prozent Steillagenanbau seien etwa fünf Prozent der Anbauflächen Terrassen- und Steilstlagen, die nur in Handarbeit bewirtschaftet werden könnten. „Der Weinbau in Hang- und Steillagen ist ein Alleinstellungsmerkmal für den Weinbau in Baden-Württemberg“, erklärte der Minister. Es sei eine wichtige Aufgabe der Brüsseler Agrarpolitik, sich für den Erhalt eben dieser wertvollen Kulturlandschaften einzusetzen.

Wesentlich mit dem Erhalt dieser gewachsenen Weinbaukulturlandschaft verbunden sei die Frage der Weiterführung des Anbaustopps für Reben. Nach Beschlüssen im Rahmen der Reform der Europäischen Weinmarktorganisation laufe der Anbaustopp für Reben Ende des Jahres 2015 aus. „Dieser Beschluss muss im Rahmen der Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Weinmarktorganisation, die für das Jahr 2012 vorgesehen ist, unbedingt revidiert werden“, betonte Köberle. Der Verzicht auf die bestehenden Anbauregeln würde den Bemühungen um Förderung von Weinqualität und dem Erhalt gewachsener Kulturlandschaften und Weinbausteillagen massiv zuwider laufen. „Der Verzicht auf bestehende Anbauregeln würde der Entstehung einer agrarindustriellen Weinproduktion in die Hände spielen. Weite Bereiche unserer jahrhundertealten Weintradition würden auf der Strecke bleiben“, erklärte der Agrarminister.

Baden-Württemberg habe im März dieses Jahres mit der Verabschiedung der ‚Stuttgarter Resolution‘ gemeinsam mit anderen europäischen Partnern einen Impuls gesetzt. „Wir haben deutlich gemacht, dass der Weinbau in den Hang- und Steillagen nur überleben kann, wenn der Anbaustopp für Reben über das Jahr 2015 hinaus Bestand hat“, betonte Köberle. Die ‚Stuttgarter Resolution‘ wird auch Basis für weitere Gespräche zum Anbaustopp in Brüssel sein.

Bezeichnungsrecht

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, das deutsche Weinbezeichnungsrecht mit den Qualitätsstufen und den Lagen- und Bereichsbezeichnungen zu erhalten“, so Köberle mit Blick auf die Reform der Europäischen Weinmarktorganisation, in deren Durchführung das Weinbezeichnungsrecht zum 1. August 2009 europaweit harmonisiert wurde. „Unser deutsches Bezeichnungssystem wurde dabei in das weltweit anerkannte System der ‚Geschützten Ursprungsbezeichnungen‘ integriert. Für die Praxis ist wichtig, dass alle bisherigen Bezeichnungsmöglichkeiten auch in Zukunft verwendet werden können“, so der Minister.

Neu am EU-Bezeichnungsrecht sei, dass in Zukunft einzelne Winzer oder Gruppen von Betrieben oder Organisationen weitere geschützte Ursprungsbezeichnungen oder geschützte geographische Angaben eintragen lassen könnten. Neu am Bezeichnungsrecht wäre außerdem, dass ab dem 1. Januar 2012 der Name des Anbaugebietes auf dem Etikett ergänzt werden könne mit dem Begriff „geschützte Ursprungsbezeichnung“, bei den Landweingebieten um die Ergänzung „geschützte geo­graphische Angabe". Im neuen System könnten Qualitätsstandards nicht nur an Qualitätsstufen, sondern noch stärker mit der Herkunft verbunden werden.

Weitere Informationen zum Thema Weinbau finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70029 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  126-2355
Fax:  +49  0711  126-2255
E-Mail:  poststelle@mlr.bwl.de
Web:  www.mlr.baden-wuerttemberg.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.