Stuttgart (agrar-PR) -
Minister Rudolf Köberle MdL: „Qualität, gewachsene Kulturlandschaft und die regionaltypischen Rebsorten sind die Stärken unseres Weinbaus“ - Land fördert Weinbau auf vielfältige Art und Weise „Der Erfolg des heimischen Weinbaus fußt auf der hohen Qualität der
erzeugten Weine und der offensiven Vermarktung der landestypischen
Rebsorten“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen
Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Freitag
(10. September 2010) anlässlich der traditionellen
Herbst-Pressekonferenz des Badischen Weinbauverbandes in Freiburg. Der
Weinbau sei eines der Markenzeichen des Genießerlandes
Baden-Württemberg. Er präge in weiten Teilen das abwechslungsreiche und
reizvolle Landschaftsbild des Südwestens und biete sehr vielen Menschen
eine wirtschaftliche Grundlage. Das Land unterstütze den heimischen
Weinbau deshalb auf vielfältige Art und Weise. Maßnahmen zur
Absatzförderung von Wein in Drittländern, die Förderung von
Investitionen sowie die Modernisierung von Rebflächen, insbesondere der
Hang- und Steillagenflächen, würden dabei im Vordergrund stehen. „Für
das baden-württembergische Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau
werden im Zeitraum 2009 bis 2014 rund 52 Millionen Euro aus EU-Mitteln
bereitgestellt. Das ist ein Viertel des nationalen Weinbudgets“, betonte
Köberle.
Anbaustopp, Steillagenweinbau und Weinqualität
Der Weinbau in Baden-Württemberg habe eine breite gesellschaftliche
Verankerung und präge die Landschaften entlang des Rheins und des
Neckars. So sei das Land mit 28.000 Hektar und rund 34.000
Weinbaubetrieben das zweitgrößte Weinbau treibende deutsche Land. Mit
insgesamt rund 20 Prozent Steillagenanbau seien etwa fünf Prozent der
Anbauflächen Terrassen- und Steilstlagen, die nur in Handarbeit
bewirtschaftet werden könnten. „Der Weinbau in Hang- und Steillagen ist
ein Alleinstellungsmerkmal für den Weinbau in Baden-Württemberg“,
erklärte der Minister. Es sei eine wichtige Aufgabe der Brüsseler
Agrarpolitik, sich für den Erhalt eben dieser wertvollen
Kulturlandschaften einzusetzen.
Wesentlich mit dem Erhalt dieser gewachsenen Weinbaukulturlandschaft
verbunden sei die Frage der Weiterführung des Anbaustopps für Reben.
Nach Beschlüssen im Rahmen der Reform der Europäischen
Weinmarktorganisation laufe der Anbaustopp für Reben Ende des Jahres
2015 aus. „Dieser Beschluss muss im Rahmen der Halbzeitbewertung der
Gemeinsamen Weinmarktorganisation, die für das Jahr 2012 vorgesehen ist,
unbedingt revidiert werden“, betonte Köberle. Der Verzicht auf die
bestehenden Anbauregeln würde den Bemühungen um Förderung von
Weinqualität und dem Erhalt gewachsener Kulturlandschaften und
Weinbausteillagen massiv zuwider laufen. „Der Verzicht auf bestehende
Anbauregeln würde der Entstehung einer agrarindustriellen Weinproduktion
in die Hände spielen. Weite Bereiche unserer jahrhundertealten
Weintradition würden auf der Strecke bleiben“, erklärte der
Agrarminister.
Baden-Württemberg habe im März dieses Jahres mit der Verabschiedung
der ‚Stuttgarter Resolution‘ gemeinsam mit anderen europäischen Partnern
einen Impuls gesetzt. „Wir haben deutlich gemacht, dass der Weinbau in
den Hang- und Steillagen nur überleben kann, wenn der Anbaustopp für
Reben über das Jahr 2015 hinaus Bestand hat“, betonte Köberle. Die
‚Stuttgarter Resolution‘ wird auch Basis für weitere Gespräche zum
Anbaustopp in Brüssel sein.
Bezeichnungsrecht
„Ich bin froh, dass es gelungen ist, das deutsche
Weinbezeichnungsrecht mit den Qualitätsstufen und den Lagen- und
Bereichsbezeichnungen zu erhalten“, so Köberle mit Blick auf die Reform
der Europäischen Weinmarktorganisation, in deren Durchführung das
Weinbezeichnungsrecht zum 1. August 2009 europaweit harmonisiert wurde.
„Unser deutsches Bezeichnungssystem wurde dabei in das weltweit
anerkannte System der ‚Geschützten Ursprungsbezeichnungen‘ integriert.
Für die Praxis ist wichtig, dass alle bisherigen
Bezeichnungsmöglichkeiten auch in Zukunft verwendet werden können“, so
der Minister.
Neu am EU-Bezeichnungsrecht sei, dass in Zukunft einzelne Winzer oder
Gruppen von Betrieben oder Organisationen weitere geschützte
Ursprungsbezeichnungen oder geschützte geographische Angaben eintragen
lassen könnten. Neu am Bezeichnungsrecht wäre außerdem, dass ab dem 1.
Januar 2012 der Name des Anbaugebietes auf dem Etikett ergänzt werden
könne mit dem Begriff „geschützte Ursprungsbezeichnung“, bei den
Landweingebieten um die Ergänzung „geschützte geographische Angabe". Im
neuen System könnten Qualitätsstandards nicht nur an Qualitätsstufen,
sondern noch stärker mit der Herkunft verbunden werden.
Weitere Informationen zum Thema Weinbau finden sich auf der
Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de.