19.01.2012 | 10:50:00 | ID: 11931 | Ressort: Landwirtschaft | Produkte

Zulassungsänderung bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Clomazone

Berlin (agrar-PR) - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone das Ruhen der Zulassung aufgehoben und gleichzeitig geänderte Anwendungsbestimmungen festgesetzt.
Im August 2011 hatte es Berichte über gesundheitliche Beeinträchtigungen nach der Anwendung clomazonehaltiger Pflanzenschutzmittel in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Außerdem waren in der Umgebung behandelter Flächen Blattaufhellungen an Pflanzen zu beobachten gewesen. Das BVL ordnete daraufhin für diese Pflanzenschutzmittel das Ruhen der Zulassung an.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - zuständig für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln - ist in einer Beurteilung des Vorfalls zu dem Fazit gelangt, dass ein Zusammenhang zwischen den berichteten Symptomen und der Belastung der Betroffenen durch die fraglichen Pflanzenschutzmittel als unwahrscheinlich anzusehen ist. Geruchsintensive Inhaltsstoffe dieser Mittel können zwar zu einer Belästigung führen, jedoch nicht zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Zur Bleichung von Pflanzen in der Umgebung behandelter Flächen ist es auch schon in der Vergangenheit gekommen. Der Wirkstoff Clomazone hemmt die Bildung des Blattfarbstoffs Chlorophyll, so dass sich grüne Pflanzenteile weiß verfärben. Die Empfindlichkeit der verschiedenen Pflanzenarten für Clomazone ist dabei unterschiedlich. Einige Arten sind extrem empfindlich und zeigen vorübergehende Blattaufhellungen schon bei geringsten Wirkstoffmengen. Die Bleichwirkung bedeutet deshalb nicht unbedingt, dass diese Pflanzen bzw. deren Früchte gesundheitlich bedenkliche Wirkstoffmengen aufweisen. Bei dem Wirkstoff Clomazone kommt die Besonderheit hinzu, dass er über verhältnismäßig große Entfernungen verfrachtet werden kann, denn neben der üblichen Abdrift kommt bei warmer Witterung auch ein Transport über die Gasphase vor.

Um Bleicheffekte auf umgebenden Flächen möglichst auszuschließen, hat das BVL für clomazonehaltige Pflanzenschutzmittel nun geänderte Anwendungsbestimmungen festgesetzt. Sie zielen darauf ab, den Eintrag auf Nachbarflächen effektiver als bisher zu vermeiden. Für die Anwendung clomazonehaltiger Pflanzenschutzmittel gilt nun unter anderem:

•Bei vorhergesagten Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 °C Anwendung nur zwischen 18 und 9 Uhr; bei vorhergesagten Tageshöchsttemperaturen über 25 °C keine Anwendung.

•Nach der Anwendung vier Wochen lang Kontrollen im Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche auf Blattaufhellungen; sofortige Meldung solcher Beobachtungen an den amtlichen Pflanzenschutzdienst.

•Anwendung mit Geräten der Abdriftminderungsklasse 90 %, mit mindestens 300 l Wasser pro Hektar und höchstens 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit.

•100 m Abstand zu Siedlungsgebieten, zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, zu Flächen des Erwerbsgartenbaus und zu Waldrändern; zu anderen Flächen 5 m Abstand.

•Führung eines Anwendungsplans.

•Benachrichtigung der Anwohner vor der Anwendung.

Die meisten Pflanzenschutzmittel mit Clomazone haben eine Zulassung ausschließlich zur Anwendung in Winterraps. Eines der Mittel ist daneben auch für andere Kulturen in Ackerbau und Gemüsebau zugelassen. Da diese Kulturen auf kleineren Flächen angebaut werden, gelten dafür nur die beiden ersten Vorschriften. (bvl)
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