27.08.2015 | 19:00:00 | ID: 20936 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

„Rinderherpes“ nach 27 Jahren erfolgreich aus hessischen Kuhställen verbannt

Wiesbaden (agrar-PR) - Land strebt Anerkennung als BHV1-freie Region an

„Nach 27 Jahren intensiver Bemühungen ist es  Hessen gelungen, das als „Rinderherpes“ bekannte Virus aus den hessischen Kuhställen zu entfernen“, gab Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser erfreut bekannt. Der Fachbegriff für Rinderherpes lautet  „Bovines Herpesvirus Typ 1" (BHV1). Das Land hat kürzlich den Antrag auf Anerkennung als BHV1-freie Region an die EU-Kommission übersandt. Mit der Anerkennung wird bis Endes des Jahres gerechnet.

„Für unsere Rinderhalter ist das ein wichtiger Schritt. Denn der Status „BHV1-frei" bietet zum einen den bestmöglichen Schutz der hessischen Rinderbestände vor Neuinfektionen mit BHV1, zum anderen erleichtert er den Transport von Rindern und beseitigt damit Handelshemmnisse", sagte die Staatssekretärin im Hessischen Landwirtschafts-ministerium. „Dieser wichtige Erfolg ist dem konsequenten Einsatz aller Beteiligten zu verdanken, um dieses Virus aus den hessischen Rinderställen zu entfernen“, so Dr. Beatrix Tappeser weiter.

Die Beseitigung des BHV1 war sehr schwierig und langwierig. Denn ein einmal mit BHV1 infiziertes Tier bleibt lebenslang Virusträger. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich, können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten.

Eine Allgemeinverfügung des Landes Hessen vom 13. Juni 2014 setzte verschiedene Maßnahmen in Kraft, um das Virus aus den Rinderbeständen abschließend zu beseitigen. Seit dem 1. Januar 2015 war eine Einstallung von Rindern aus nicht BHV1-freien Betrieben verboten und auch eine Impfung gegen das Virus war nicht mehr erlaubt. Rinder aus noch nicht BHV1-freien Betrieben durften zudem nur im Stall gehalten werden. Bis zum 30. Juni 2015 mussten die Tierhalter alle sogenannten „Reagenten" aus den Betrieben entfernen - also jene infizierten Tiere, die zwar wieder genesen, aber ein Leben lang Virusträger bleiben. Jetzt ist die Haltung BHV1-infizierter Rinder in Hessen komplett verboten. Alle Reagenten wurden aus den Beständen entfernt.

Mit einer Anerkennung als BHV1-freies Gebiet schließt Hessen zu den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen und Bayern auf. In der EU haben bisher Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden und die Provinz Bozen in Italien den Status „BHV1-frei". In diese Länder und Staaten können Rinder in Zukunft ohne Zusatzgarantien transportiert werden. Eine Attestierung als BHV1-frei ist hier nicht mehr erforderlich.

Darüber hinaus gelten dann auch für Hessen die höheren Gesundheitsanforderungen für Rinder, die aus nicht anerkannten Gebieten Deutschlands oder Mitgliedstaaten hierher geliefert werden. Diese Rinder müssen in Quarantäne gehalten, dort auf die BHV1-Infektion untersucht werden und dürfen nicht geimpft sein. Schlachtrinder können ohne den Status „BHV1-frei" nur noch dann nach Hessen verbracht werden, wenn sie unmittelbar zum Schlachthof kommen.

Hintergrund:

Bei BHV1 - bekannt auch als IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis) - und bei BVDV (Bovines Virusdiarrhoe-Virus) handelt es sich um virusbedingte Krankheiten der Rinder, die zu hohen Verlusten in den Rinderbeständen führen können. Für den Menschen sind sie völlig ungefährlich. Beide Krankheiten kommen weltweit vor und können über einzelne unerkannt infizierte Tiere im Bestand weiter verbreitet werden. Von bundesweit 12,7 Millionen Rindern werden in Hessen 466.015 Rinder in 9.128 Beständen gehalten. (umwelt-hessen)
Pressekontakt
Frau Ira Spriestersbach
Telefon: 0611 - 815-1020
Fax: 0611 - 815-1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
Pressemeldung Download: 


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.