Frankfurt (agrar-PR) -
DLG und TÜV Rheinland nehmen Stellung zu möglichen Fehlinterpretationen bei Zertifikaten Abluftreinigungsanlagen sind zwar derzeit gesetzlich nicht zwingend
vorgeschrieben, können aber ein wirkungsvolles Mittel sein, die
Stallemissionen (vor allem Geruch, Staub und Ammoniak) und damit
letztlich auch die erforderlichen Abstände zu unbeteiligter Wohnbebauung
und stickstoffempfindlicher Vegetation (zum Beispiel Wald oder Moor) zu
reduzieren. Außerdem lassen sich durch den Einbau von
Abluftreinigungsanlagen unnötige Standortauslagerungen vermeiden. Dies
erspart dem Bauherrn zusätzliche Erschließungskosten sowie Anfahrtswege
und schützt die Landschaft vor weiterer Zersiedlung. Zu den Fragen, wann
eine Abluftreinigungsanlage geeignet ist, wie eine solche
Eignungsprüfung und die Genehmigung sowie die Überwachung der
Abluftreinigungsanlage durchzuführen sind, gibt es festgelegte
Mindeststandards. Zu einem der wesentlichen Elemente der Eignungsprüfung
zählt hierbei die Durchführung von längerfristigen Messungen an bereits
betriebenen Anlagen. Nur so lassen sich theoretisches Wirkkonzept und
tatsächliche Wirkung überprüfen, und nur so erhalten sowohl die
Genehmigungsbehörde als auch der Bauherr die nötige Sicherheit für ihre
Entscheidung. Dies gilt umso mehr, als dass der Einbau einer
Abluftreinigungsanlage zu Zusatzkosten führt und nicht funktionierende
Abluftreinigungsanlagen letztlich die Genehmigungsbehörde zwingen, die
Nutzung des zugehörigen Stallgebäudes zu untersagen.
Zertifizierung:
Unterschiede bei methodischen Grundlagen
Die DLG prüft
und zertifiziert mit dem „DLG Signum Test“ unter Zugrundelegung des
DLG-Prüfrahmens Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen. Der TÜV
Rheinland prüft und zertifiziert ebenfalls solche
Abluftreinigungssysteme. Soweit sich der TÜV Rheinland bei der Prüfung
und Zertifizierung auf die von der DLG definierten Kriterien in dem
„Prüfrahmen für Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen“ bezogen
hat, stellen nach einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch die DLG und der
TÜV Rheinland Folgendes fest:
Das vom TÜV
Rheinland eingesetzte Bewertungsverfahren stützt sich auf einzelne
Messungen dritter Institutionen an verschiedenen real arbeitenden
Anlagen, wogegen der von der DLG durchgeführte „DLG Signum Test“ auf
einer systematischen und längerfristigen Betrachtung einzelner Biofilter
basiert. Daher erfolgte die Zertifizierung des TÜV Rheinland auf einer
anderen methodischen Grundlage und ist nicht mit der von der DLG im
Rahmen des „DLG Signum Tests“ durchgeführten Zertifizierung
vergleichbar.