28.01.2014 | 20:30:00 | ID: 16956 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Afrikanische Schweinepest (ASP) in Litauen angekommen

Schwerin (agrar-PR) - In der litauischen Region Alytus wurden mehrere tote Wildschweine aufgefunden.

Die Europäische Kommission bestätigte mittlerweile den zunächst inoffiziell bekannt gewordenen Ausbruch der ASP von ca. 40 Tieren und hat erste Maßnahmen ergriffen.

Die Region Alytus liegt in dem Dreiländereck Polen, Litauen, Belarus, wo bereits im Juni 2013 auf weißrussischer Seite (ca. 40 km von Litauen entfernt) die ASP ausgebrochen war. „Die Gefahr einer ASP-Einschleppung in Mecklenburg-Vorpommerns Nachbarn Polen ist damit deutlich gestiegen und die Distanz zu unserem Bundesland nimmt damit weiter ab. Ich mahne daher alle Schweinehalter wie auch alle Jäger zu größter Sorgfalt“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchen-haftem Verlauf, hoher Morbidität und hoher Sterblichkeit. Sie befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine und ist nicht auf den Menschen übertragbar. Ein Impfstoff gegen Afrikanische Schweinepest ist derzeit noch nicht entwickelt.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig und hält sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten oder geräucherten Waren monatelang. So sind die meisten Ausbrüche in europäischen Ländern auf Verschleppung des Virus in Speiseabfällen im weltweiten Reiseverkehr zurückzuführen.

“Ich fordere daher alle Reisende auf, keine Erzeugnisse mit oder aus Schweinefleisch aus Weißrussland oder Litauen mitzubringen. Außerdem sind alle Schweinehalter und Züchter dazu angehalten, die Hygiene- und Dokumentationsvorschriften streng einzuhalten, unbefugten Zutritt zu den Haltungsanlagen nicht zuzulassen und bei auffälligem Verhalten der Tiere sofort die zuständigen Behörden in Kenntnis zu setzen“, mahnt der Minister.

Alle relevanten Verbände wurden umgehend informiert. Weitere Informationen finden Sie im Anhang:

Afrikanische Schweinepest – Informationen für Landwirte, Schweinehalter und Jäger

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit, die nur Haus- und Wildschweine befällt. Das Krankheitsbild ist extrem variabel und reicht von plötzlichen Todesfällen bis hin zu unspezifischen Allgemeinsymptomen (u.a. Futterverweigerung, Mattigkeit, Diarrhoe und Festliegen) und Aborten.

Die Abgrenzung zu anderen Erkrankungen, insbesondere zur Klassischen Schweinepest, ist schwierig. Eine sichere Diagnose kann daher nur im Labor gestellt werden. Das Virus der ASP ist sehr widerstandsfähig und hält sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten oder geräucherten Waren monatelang. So sind die meisten Ausbrüche in europäischen Ländern auf Verschleppung des Virus in Speiseabfällen im weltweiten Reiseverkehr zurückzuführen. Entsprechend gilt ein Verbringungsverbot von Tieren und Waren aus Schweinepest-Regionen.

Für den Menschen und andere Haustierarten ist die Schweinepest nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko. Der wirtschaftliche Schaden kann indes beträchtlich sein.

Welche Übertragungswege gibt es?

Übertragen wird Schweinepest entweder durch direkten Kontakt on Tier zu Tier, da es mit allen Se- und Exkreten (z.B. Speichel, Urin, Kot, Sperma) ausgeschieden wird. Direkte Kontaktmöglichkeiten zwischen den Tieren bestehen u.a. im Stall, auf Transporten/Viehsammelstellen/Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen.

Auch indirekt durch Kontakt zu virusbehafteter Kleidung, Futtermitteln, Schlacht-/Speiseabfällen, Gülle/Mist oder sonstigen Gerätschaften ist eine Ansteckung der Tiere mit der ASP möglich.

Bei der ASP kommt insbesondere der Übertragung durch Blut oder mit Blut kontaminierten Gegenständen Bedeutung zu. Zecken spielen hingegen in Deutschland als Vektoren eine untergeordnete Rolle.

Wie weit hat sich die Schweinpest bereits ausgebreitet?

Die ASP ist momentan in Regionen der Russischen Föderation, Weißrussland, Georgien und Armenien, in Litauen und der Ukraine sowie auf der italienischen Insel Sardinien und in Teilen Afrikas nachgewiesen. Eine Einschleppung der Seuche über Reiseverkehr (auch Jagdtourismus!) oder Güter- bzw. Tierverkehr ist daher nicht außer Acht zu lassen.

Was tun gegen Afrikanische Schweinepest?

Eingeschleppt in nicht verseuchte Gebiete verläuft die Erkrankung bei Schweinen verheerend. Neben der Tötung und unschädlichen Beseitigung aller Schweine des betroffenen Betriebes sowie seiner Kontaktbetriebe werden großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten eingerichtet. Ein Ausbruch dieser Seuche hat enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Es gilt daher, die Einschleppung der ASP nach Deutschland und ggf. ihre Ausbreitung in den Schweinebeständen zu verhindern.

Ein Impfstoff gegen Afrikanische Schweinepest ist nicht verfügbar!

Hinweise für Landwirte

Bei unklarem Krankheitsgeschehen im Bestand mit hoch fieberhaften Tieren und erhöhter Sterblichkeit sollten unbedingt frühzeitig Proben entnommen und eine Ausschluss-Diagnostik im Labor durchgeführt werden! Diese Ausschluss-Diagnostik hat keine Folgen für den Betrieb und bedeutet nicht, dass ein Verdacht auf Schweinepest vorliegt. Eine frühzeitige Erkennung trägt jedoch wesentlich dazu bei, dass das Seuchengeschehen rasch eingedämmt wird und viele Betriebe von der Seuche verschont bleiben.

Was können Landwirte vorbeugend tun?

- Eine entscheidende Rolle für die Verhinderung des Seucheneintrags in den Betrieb ist die strikte Einhaltung grundlegender Regeln der Hygiene! Schweinehaltungshygiene-Verordnung);

- Speise- oder Küchenabfälle dürfen grundsätzlich nicht an Schweine (Haus- u. Wildschweine) verfüttert werden! Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführten Fleisch- und Wursterzeugnissen geht ein erhöhtes Risiko aus;

- Sauberkeit und strikte Hygiene auf dem Betrieb sind einzuhalten! (z. B. Trennung von reiner und unreiner Seite, Zugangsbeschränkungen zu den Ställen, Sauberkeit von Personal und Gerätschaften, betriebseigene Schutzkleidung, Desinfektionsmatten; Reinigung und Desinfektion aller Fahrzeuge, Abholung toter Tiere außerhalb des Betriebsgeländes, Schädlings- und Schadnagerbekämpfung);

- Strikte Unterbindung des direkten/indirekten Kontaktes von Haus- zu Wildschweinen. Freilandhaltungen sind hier besonders gefährdet, aber auch konventionelle Betriebe müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen ergreifen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes und unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu);

- Landwirte mit Zweigstellen bzw. weiteren Standorten im osteurop. Raum stellen bei Verbringung von dortigen Futtermitteln o.a. Waren (= potentielle Virusträger) nach MV ein unkalkulierbares Seuchenrisiko für die heimischen Wild-/Schweinebestände dar. Auch Hobbyhalter von Schweinen sollten sich der Problematik bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen;


Hinweise für Jäger:

Die ASP äußert sich beim Wildschwein neben erhöhten Fallwildzahlen u.a. mit verminderten Wurfgrößen bei Frischlingen, abgemagerten Stücken und Verhaltensänderungen.

Anders als bei der ESP zeigen an ASP erkrankte Wildschweine in der Anfangsphase einer Epidemie keine verhaltensverändernden Merkmale. Die Wildschweine verenden, bevor derartige Merkmale überhaupt anzusprechen sind. Erst im weiteren Verlauf der Epidemie zeigen Wildschweine Verhaltens verändernde Merkmale, weil sie nicht mehr so schnell verenden.

Da in einigen Regionen der Russischen Föderation die ASP verbreitet ist, stellt die Übertragung über den Reiseverkehr / Jagdtourismus eine besondere Gefahr dar.

Was können Jäger vorbeugend tun?

- verstärkte Bejagung von Wildschweinen zur Reduktion der Population;

- revierübergreifende Jagden organisieren, keine unnötigen Beschränkungen in der Freigabe;

- hohe jagdlicher Eingriff in die Altersklassen der Frischlinge und Überläuferbachen innerhalb des rechtlichen Rahmens;

- keine Verwendung von Aufbruch von Wildschweinen o. sonstigen Schlachtresten für Luderplätze;

- kontinuierliche Beteiligung an Überwachungsprogrammen (Monitoring), insbesondere Fallwildstücke zur Untersuchung bringen (Röhrenknochen);

- bei Auffälligkeiten (Fallwildhäufung, abgekommene Stücke, mangelnde Scheu, besondere Merkmale an erlegten Stücken usw.) unverzüglich zuständiges VLA/Jagdbehörde informieren.

 

Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, generell zur Seuchenvorsorge beachten?

- konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb, Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung;

- nicht mit Jagdbekleidung/ -ausrüstung/ -hund in den Stall gehen;

- kein Wildschwein auf dem Betrieb aufbrechen;

- kein Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen;

- besondere Vorsicht beim Aufbrechen/Zerwirken/Entsorgen der nicht verwertbaren Reste;

- kein Schwarzwild anderer Jäger in eigener Wildkammer aufnehmen;

In jeden Fall gilt: Nehmen Sie bereits bei Verdacht einer Infektion sofort Kontakt zu Ihrem Tierarzt bzw. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises auf! (regierung-mv)

Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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