28.01.2014 | 17:30:00 | ID: 16957 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Afrikanische Schweinepest dringt in die östliche EU vor

Kiel (agrar-PR) - Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein weist auf Vorsichtsmaßnahmen hin

Angesichts des Vordringens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den östlichen Teil der Europäischen Union weist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein auf die geltenden Sicherheitsmaßnahmen hin. Die bestehenden Hygienebestimmungen in schweinehaltenden Betrieben sowie die Rückverfolgbarkeitsvorschriften müssten streng eingehalten werden, teilte das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Ministerium heute (28. Januar 2014) mit.  

 

In Litauen an der Grenze zu Weißrussland war bei zwei Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Damit ist die Tierseuche in den östlichen Teil der EU vorgedrungen. "Das gibt Anlass zur Besorgnis", sagte Staatssekretär Ulf Kämpfer. Das Risiko der weiteren Verschleppung der Tierseuche nach Westen sei aufgrund der Übertragung durch Schwarzwild nicht zu unterschätzen. Zur Bekämpfung der Tierseuche gebe es keinen Impfstoff.

 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hoch ansteckende anzeigepflichtige Virusinfektion mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Sie ist nicht auf Menschen oder andere Tierarten übertragbar. "Ein Ausbruch der Tierseuche in Schleswig-Holstein hätte schwerwiegende Folgen für die gesamte Schweineproduktion und den damit in Zusammenhang stehenden Verarbeitungsbereich", sagte Kämpfer. Kreisveterinäre und Verbände würden durch das Ministerium über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten.

 

Das Ministerium weist ausdrücklich auf die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben hin. Dazu gehören etwa Beschränkungen des Personen- und Warenverkehrs in Betrieben, die Verwendung betriebseigener Schutzkleidung sowie die Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge.

 

Hausschweine und Wildschweine dürfen keinen Kontakt miteinander haben, weil dies zu einer direkten Übertragung führen kann. Auch eine indirekte Übertragung des Virus über behaftete Kleidung, Futtermittel, Küchen- und Speiseabfälle sowie Gerätschaften ist möglich.

 

Besondere Vorsicht mit einer strikten Beachtung der Hygieneregeln bei Jagdreisen in die betroffenen Gebiete ist ebenso unbedingt erforderlich. Auch Kleidung und Schuhwerk müssen nach Rückkehr desinfiziert werden.

 

Das Virus kann in rohem Fleisch und geräucherten oder gepökelten Fleischprodukten monatelang überleben. Deshalb ist zu beachten, dass Lebensmittel tierischer Herkunft bei der Rückkehr aus Nicht-EU Ländern nicht mitgebracht werden dürfen. Reisende sollten auch aus Litauen kein Schweinefleisch oder Schweinefleisch-Erzeugnisse mitbringen, um keine Verschleppung des Virus über Speiseabfälle zu riskieren.

 

Die EU-Kommission hat gestern eine erste Entscheidung zu  Schutzmaßnahmen in den betroffenen Regionen Vilnius und Alytus in Litauen erlassen. Darin sind umfangreiche Maßnahmen zur Überwachung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen und strenge Biosicherheitsmaßnahmen sowie Überwachungs- und Sperrmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben in den betroffenen Gebieten festgelegt worden.

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