11.07.2017 | 17:30:00 | ID: 24285 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Afrikanische Schweinepest: Einschleppung in hessische Tierbestände muss verhindert werden

Wiesbaden (agrar-PR) - Umweltministerin Priska Hinz: „Im Sinne des Tierseuchenschutzes ist nun wichtig, Schweinefleischprodukte aus betroffenen Regionen nicht ins Land zu bringen.“
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in den Wildschweinbeständen der betroffenen Regionen in Osteuropa immer weiter aus (Polen, Baltikum, Moldawien und Ukraine). Auch Hausschweinebestände stecken sich immer wieder an. Das gab Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden bekannt.

Ende Juni wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Tschechien beim internationalen Tierseuchenamt gemeldet. Die Krankheit hat sich damit etwa 400 Kilometer nach Westen ausgebreitet und ist nur noch etwa 300 Kilometer von Deutschland entfernt. 

Es wird vermutet, dass aus dem bisherigen Infektionsgebiet Wurst- oder Fleischwaren nach Tschechien verbracht, dort unsachgemäß entsorgt und dann von den Wildschweinen gefressen wurden.

„Der aktuelle Fall in Tschechien zeigt, wie schnell sich diese gefährliche Tierseuche ausbreitet“, sagte Hinz. „Eine mögliche Quelle für die Einschleppung der Krankheit nach Deutschland ist die Verfütterung oder der Kontakt zu nicht oder ungenügend erhitzten, virushaltigen Fleisch- oder Speiseabfällen, also zum Beispiel Schinken oder Salami“, sagte die Ministerin.

Sie wies nachdrücklich darauf hin, dass Schweinefleischprodukte aus Regionen, die bereits von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind, nicht mitgebracht werden dürfen.

Eine besondere Gefahr geht von Wildschweinen aus, die sich zum Beispiel an Mülltonnen bedienen und dadurch an Nahrungsmittel aus Ländern kommen können, in denen Schweinepest vorkommt. Hierzu gehören Mülltonnen an Autobahnen oder in großen Städten.  „Wer seinen Urlaub in Osteuropa verbringt, sollte sich vorher über die Lage vor Ort informieren. Die Krankheit ist zwar für den Menschen ungefährlich, führt allerdings bei Haus- und Wildschweinen zu hohen Verlusten und verläuft in der Regel tödlich“, so Hinz.

Nutztierhalter, Jäger und Tierärzte besonders gefordert

„Bei der Verhinderung der Einschleppung und gegebenenfalls der Verschleppung der Seuche kommt der Einhaltung strikter Hygiene-Richtlinien in der Schweinehaltung eine ganz entscheidende Rolle zu“, sagte die zuständige Ministerin.

„Werden empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen streng eingehalten, bietet dies den Landwirtinnen und Landwirten einen guten Schutz der von ihnen gehaltenen Schweine. Flankierend dazu müssen Nutztierhalterinnen und -halter, Jägerinnen und Jäger sowie Tierärzte ihre Aufmerksamkeit auf die Früherkennung eines möglichen Seucheneintrags richten und unklare Erkrankungs- oder Todesfälle von Haus- ­oder Wildschweinen umgehend der zuständigen Veterinärbehörde mitteilen“, so Hinz.

Auch sei die Jägerschaft angehalten, die seit Jahren durchgeführte Untersuchung von erlegten Wildschweinen intensiv zu unterstützen. Neben der stichprobenartigen Untersuchung der regulären Jagdstrecke mittels Blutproben komme der Untersuchung von verendet aufgefundenem Wild, Unfallwild oder krank erlegten Tieren eine besondere Rolle zu. In Zweifelsfällen ist das Veterinäramt zu verständigen. Darüber hinaus trage eine intensive Schwarzwildbejagung zu einer Reduktion des Infektionspotentials durch hohe Populationsdichten bei.

Hintergrundinformationen:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine) mit seuchenhaftem Verlauf, hoher Krankheitshäufigkeit (Morbidität) und hoher Sterblichkeit (Mortalität). Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus (Virus der Afrikanischen Schweinepest, ASP-Virus).

Die Bekämpfung bei Hausschweinen erfolgt durch Tötung der Bestände und der Festlegung weiträumiger Sperrmaßnahmen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen infolge von Handelsrestriktionen. Die Bekämpfung der Seuche bei Schwarzwild ist nur durch Maßnahmen zur Reduzierung der Populationsdichte und durch die unschädliche Beseitigung verendeter beziehungsweise infizierter Tiere als Reinfektionsquelle möglich.

Die Seuche kommt seit Längerem in Weißrussland, der Ukraine und Russland vor, ohne dass verlässliche Daten über ihr Ausmaß vorliegen. Seit dem Jahr 2014 tritt die Afrikanische Schweinepest auch in den baltischen Staaten und Polen auf.

Zur Früherkennung eines möglichen Eintrags nach Hessen wird ein flächendeckendes Monitoring bei Wildschweinen durchgeführt, welches auch die Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest miteinschließt. Weitere Informationen finden sie auch auf der Internetseite des Ministeriums unter https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/schweinepest (umwelt-hessen)
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