07.08.2014 | 16:26:00 | ID: 18379 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Afrikanische Schweinepest: Kleinhaltung von Schweinen jetzt registrieren!

Recklinghausen/Essen (agrar-PR) - Dringender Appell: Alle Schweinehaltungen, auch Kleinhaltungen, sofern nicht schon geschehen jetzt den Veterinärbehörden melden und bei der Tierseuchenkasse registrieren!
Denn auch Kleinhaltungen von Schweinen können bei der Verbreitung von Tierseuchen eine besondere Rolle spielen. Und das insbesondere deswegen, weil diese Haltungen in der Regel keine Biosicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Abschirmung der Schweine von Wildschweinen, durchführen.

Es ist zudem gesetzlich vorgeschrieben (Tiergesundheitsrecht), dass jeder Schweinehalter sich grundsätzlich bei der Tierseuchenkasse registrieren lassen.

Hintergrund:

Anfang des Jahres 2014 wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen und Litauen in Wildschweinen nachgewiesen und hat damit die Grenze der Europäischen Union überschritten. In Lettland wurde das Virus im Juni ebenfalls nachgewiesen. Nach den ersten Ausbrüchen erfolgten weitere Nachweise in Hausschweinebeständen und bei Wildschweinen bis zum jetzigen Zeitpunkt.

Aus der qualitativen Risikobewertung des Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit (FLI)  zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland aus Osteuropa von April 2014 geht hervor, dass ein Kontakt mit dem Virus z. B. zu infizierten Wildschweinen in erster Linie bei Freilandhaltungen, besonders in waldnahen Lagen und bei Betrieben mit niedriger Biosicherheit (z.B. Kleinhaltungen) möglich wäre. Eine Einschleppung dieser hoch ansteckenden und tödlich verlaufenden Krankheit bei Hauschweinen und Wildschweinen nach Nordrhein-Westfalen soll unbedingt verhindert werden, da das Auftreten der ASP in Nordrhein-Westfalen weitreichende Folgen für alle betroffenen Wirtschaftszweige hätte.

Sollte eine Einschleppung erfolgen, muss dies möglichst schnell erkannt werden.

Daher ist es von größter Bedeutung, dass alle Schweinehaltungen, auch Kleinhaltungen, den Veterinärbehörden bekannt sind.

Vor diesem Hintergrund wird auch darauf hingewiesen, dass die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine verboten ist, da auch diese Träger von Krankheitserregern sein können.

Mehr zur Afrikanischen Schweinepest:  http://www.fli.bund.de 

Pressekontakt
Herr Peter Schütz
Telefon: 02361 - 305-1337
E-Mail: Peter.Schuetz@lanuv.nrw.de
Pressemeldung Download: 
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr.10
45659 Recklinghausen
Deutschland
Telefon:  +49  02361  305-0
Fax:  +49  02361  305-3215
Web:  www.lanuv.nrw.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.