27.02.2014 | 19:50:00 | ID: 17181 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Agrarminister Christian Meyer warnt vor dem Einschleppen der Aujeszkyschen Krankheit in Hausschweinbestände

Hannover (agrar-PR) - Tierseuche wurde bei einem Wildschwein in Schleswig-Holstein nachgewiesen
Die Meldung eines Falls von Aujeszkyscher Krankheit (AK) oder „Pseudowut" bei einem Wildschwein in Schleswig-Holstein nimmt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium zum Anlass, über diese Tierseuche zu informieren und zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen aufzurufen.

Landwirtschaftsminister Christian Meyer warnt vor einem Wiederaufleben der Tierseuche in Niedersachsen und appelliert zur Vorsicht: „Die Einschleppung des Virus in die Hausschweinebestände muss verhindert werden. Dies würde zu enormen Tierleid, immensen Kosten und hohem wirtschaftlichen Aufwand für die erforderliche Sanierung der Bestände gerade angesichts der hohen Massentierhaltung von Schweinen in Niedersachsen führen. Ich appelliere daher insbesondere an die Jägerinnen und Jäger die Vorsichtsmaßnahmen auch einzuhalten."

Bei der AK handelt es sich um eine weltweit verbreitete, anzeigepflichtige Virus-Erkrankung der Säugetiere, die durch das Pseudorabies-Virus, das auch als Suid Herpesvirus-1 bezeichnet wird, hervorgerufen wird. Hauptwirt und Virusreservoir sind Haus- und Wildschweine. Während die Krankheit für den Menschen ungefährlich ist, können sich viele andere Säugetierarten, wie z. B. auch Hund, Katze, Rind, Schaf und Ziege, mit dem Virus infizieren und schwer erkranken.

Übertragen wird die Aujeszkysche Krankheit nicht nur über direkten Kontakt von Tier zu Tier, sondern auch auf indirektem Weg über Kontakt zu virusbehafteten Personen, Fahrzeugen, Nahrungs- und Futtermitteln oder sonstigen Materialien. Das Virus wird von infizierten Tieren schon vor Ausbruch klinischer Symptome mit z.B. Kot, Urin, Speichel oder Tränenflüssigkeit ausgeschieden.

Auf Grund der hohen Widerstandsfähigkeit des Virus bleibt es in Fleisch- und Fleischprodukten über viele Tage und Wochen infektiös. Die Verfütterung von Speiseabfällen oder Essensresten an Schweine ist deshalb wegen des hohen Risikos der Krankheitsübertragung verboten!

Durch strikte nationale Bekämpfungsmaßnahmen konnte die AK in Deutschland bei Hausschweinen seit 2003 getilgt werden. Jedoch treten seit einigen Jahren immer wieder Fälle von AK bei Wildschweinen auf. In Niedersachsen wurden im Rahmen von routinemäßig durchgeführten Monitoring-Untersuchungen im Dezember 2011 erste Fälle der Krankheit bei Wildschweinen festgestellt.

Neben der Gefahr, dass sich diese Tierseuche in der Schwarzwildpopulation in Zukunft weiter ausbreiten wird, ist insbesondere ein deutliches Gefährdungspotential für den Hausschweinebestand gegeben.

Um ein Überspringen der Krankheit vom Wildtierbestand in die Hausschweinepopulation zu verhindern, werden Schweinehalter und Jagdausübende zu besonderer Vorsicht und zur strikten Einhaltung geltender Vorschriften und Hygienemaßregeln aufgefordert.

Durch konsequentes Hygienemanagement im Betrieb (allgemeine Sauberkeit, Zugangsbeschränkungen zu den Stallungen, praktiziertes Schädlingsbekämpfungskonzept, etc.) kann das Risiko der Einschleppung einer Tierseuche wirkungsvoll minimiert werden. Auch in Hinblick auf die Gefährdung durch die aktuelle Seuchenlage bei Klassischer und Afrikanischer Schweinepest müssen Schweinehalter unbedingt die Vorschriften der Schweinehaltungs-Hygiene-Verordnung beachten.

Ein Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen soll auf jeden Fall unterbunden werden. Jedoch müssen auch Futtermittel und Einstreu so untergebracht sein, dass ein Kontakt mit Schwarzwild sicher verhindert wird.

„Besondere Vorsicht müssen Jäger walten lassen, die selbst Schweine halten oder anderweitig Kontakt zu Schweinen haben. Sie sollten niemals mit Jagdbekleidung oder -ausrüstung oder auch ihrem Jagdhund Stallungen mit Hausschweinen betreten.", unterstreicht Minister Meyer.

Erlegtes Schwarzwild ist vom Betrieb fernzuhalten, es darf nicht in eine Wildkammer in der Nähe zu den Stallungen aufgenommen oder dort aufgebrochen werden. Besondere Vorsicht muss auch beim Entsorgen nicht verwertbarer Reste von erlegten Stücken angewendet werden.

Der Kontakt von (Jagd-)hunden zu Schwarzwild sollte zu deren Schutz auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert werden. Aufbruch von Schwarzwild sowie rohes Fleisch oder Fleischprodukte (auch Schinken) sollten generell nicht an Haustiere verfüttert werden.

Weitere Informationen sowie ein Merkblatt zur AK sind auf der Homepage des LAVES unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de nachzulesen. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema erteilen die zuständigen Veterinärämter Auskunft.

Natascha Manski

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