22.12.2020 | 18:10:00 | ID: 29569 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Aktuelle Entwicklungen zur Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Landesweit weitere Nachweise bei Wildvögeln - Erneuter Anstieg von Totfunden an der Westküste - Stallpflicht besteht weiterhin

Kiel (agrar-PR) - Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln aus neun Kreisen (Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Ostholstein und Plön) bestätigt. Die Gesamtzahl der landesweiten Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln liegt aufgrund der letzten Befunde bei rund 325. 

In der der vergangenen Woche hat der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz eine entlang der Westküste erneut steigende Anzahl von verendeten oder sterbenden Wildvögeln erfasst. Derzeit liegt die Gesamtzahl seit Beginn des Geschehens bei etwa 15.700 Wildvögeln. Darunter sind erstmalig in stark erhöhter Anzahl Knutts auf Nordstrand betroffen. Etwa 2.700 Kadaver von Knutts wurden seit Beginn der vergangenen Woche eingesammelt, die meisten hiervon zur Wochenmitte. In allen bisher zur Bestätigung an das FLI eingesandten Proben der Knutts wurde erstmalig im Rahmen des aktuellen Geschehens Geflügelpest des Subtyps H5N3 nachgewiesen. In den Proben der weiteren betroffenen Vogelarten wurden landesweit die Subtypen H5N8 oder H5N5 nachgewiesen. 

Etwa die Hälfte aller aktuellen Nachweise erfolgte bei Gänsen (Nonnengänse und Graugänse), daneben wurde das Geflügelpestvirus neben den Knutts auch bei einer Eiderente, zwei Eulenvögeln, einem Silberreiher, einer Lachmöwe, einem Austernfischer, mehreren Greifvögeln (darunter ein Turmfalke), einem Zwergschwan sowie einem Kiebitz nachgewiesen. Neben der Bestätigung der Geflügelpest bei Knutts stellen auch die Nachweise bei Turmfalke, Zwergschwan und Kiebitz die ersten Nachweise der Geflügelpest bei diesen Vogelarten im Rahmen des aktuellen Geschehens in Schleswig-Holstein dar. 

„Die Lage im Land bleibt landesweit weiterhin dynamisch und gibt Anlass, wachsam zu bleiben. Die Geflügelpest wird bei Wildvögeln verschiedenster Arten in ganz Schleswig-Holstein festgestellt. Geflügelhalter sind daher aufgerufen, ihre Tiere bestmöglich vor einem Eintrag der Geflügelpest in ihre Bestände zu schützen. Die durch die Kreise und kreisfreien Städten angeordnete Stallplicht für alle Geflügelhaltungen gilt im gesamten Land zum Schutz des Geflügels weiterhin“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht. 

Durch die im Rahmen des aktuellen Geschehens ergriffenen Maßnahmen konnte trotz des hohen Infektionsdrucks im Land die Zahl der Ausbrüche bisher auf fünf Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 2.500 Stück Geflügel begrenzt werden. Einige der Restriktionsgebiete, die aufgrund der Hausgeflügelfälle gemäß Geflügelpest-Verordnung eingerichtet wurden, konnten bereits wieder aufgehoben werden. Nähere Informationen hierzu stellen die Kreise zur Verfügung.   

Hintergrund: 

Im Rahmen der aktuellen Nachweise in Schleswig-Holstein wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N3 sowie in einem Fall H5N1 nachgewiesen. Das FLI bestätigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Influenzaviren Infektionen beim Menschen ausgelöst haben.  

Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. 

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00034385/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5N8_20-12-04.pdf

Informationen der Landesregierung: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest
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