20.11.2020 | 16:23:00 | ID: 29417 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Aktuelle Entwicklungen zur Geflügelpest: Weitere Nachweise bei Wildvögeln im Binnenland – Vierter Fall der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in Schleswig-Holstein

Kiel (agrar-PR) - Die Geflügelpest im Land breitet sich weiter aus: Das Friedrich-Loeffler-Institut hat 54 weitere Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln bestätigt. Die Gesamtzahl der aktuell bestätigten Fälle liegt damit bei 223. Zudem hat sich die Zahl der entlang der Westküste vom schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz gezählten verendeten Wildvögel auf über 8.000 erhöht.
Aber auch im Binnenland breitet sich die Erkrankung weiter aus. Erstmals liegen nun im Rahmen der aktuellen Nachweise Geflügelpestbefunde bei Wildvögeln aus den Kreisen Pinneberg (Möwe, Nonnengans) und Herzogtum Lauenburg (Wildente) vor.

Zudem wurde der vierte Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Betroffen ist eine Gänsehaltung auf der Insel Pellworm im Kreis Nordfriesland. Nach Angaben des Kreises werden dort etwa 650 Tiere gehalten. In der Haltung wurden Maßnahmen nach Geflügelpest-Verordnung eingeleitet. Um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen.

„Die Geflügelpest stellt uns vor eine große Herausforderung. Ich bitte daher alle Geflügelhalter, die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen einzuhalten, um sowohl den eigenen als auch benachbarte Betriebe bestmöglich zu schützen. Die aktuellen Befunde zeigen, dass der Infektionsdruck aus der Umwelt hoch ist und landesweit steigt“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Phillip Albrecht.

„Ein besonderer Dank geht an das Landeslabor, das mit großem Engagement auch in den Abend- und Nachstunden sowie am Wochenende arbeitet und durch die rasche Bearbeitung der Proben und Zuleitung der Befunde an die zuständigen Veterinärämter einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krise leistet“, so Albrecht. Das Landeslabor Schleswig-Holstein stellt im aktuellen Geschehen das Bindeglied zum Friedrich-Loeffler-Institut dar. Im Landeslabor werden Proben voruntersucht, die Weiterleitung der Proben an das FLI veranlasst sowie die dortigen Befunde an die zuständigen Veterinärämter übermittelt.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung bereits zum Herbstbeginn nochmals verstärkt.

Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Im Rahmen der aktuellen Nachweise in Schleswig-Holstein wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen. Das FLI bestätigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Subtypen ein zoonotisches Potential haben, d.h. auf den Menschen übertragen werden können.

Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Weitere Hinweise erhalten Kleinhalter und Hobbyhalter auch in der Broschüre „Gefahr Geflügelpest - Wie schütze ich meine Tiere? Hinweise für Hobby– und Kleingeflügelhalter“. Alle Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/
openagrar_derivate_00033870/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5N8_20-11-18.pdf

Informationen der Landesregierung:

www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/
aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Pressekontakt
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