02.11.2020 | 11:22:00 | ID: 29335 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Aufruf zur Erhöhung der Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe an die Geflügelhalter in Hessen

Wiesbaden (agrar-PR) - Ende September hat die EU vor neuen Ausbrüchen der Vogelgrippe im bevorstehenden Herbst und Winter gewarnt. Hintergrund der Warnung waren Ausbrüche des hochpathogenen aviären Influenzavirus vom Subtyp H5 in Westrussland und Kasachstan. Das Risiko für eine Einschleppung dieser Viren nach Deutschland wird unter anderem vom Friedrich-Loeffler Institut als hoch eingestuft.
Hochpathogene aviäre Influenzaviren führen bei einem Eintrag in Hühner- und Putenbestände schnell zum massenhaften Tod der Tiere. Das Hessische Landwirtschaftsministerium ruft deshalb alle hessischen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, auch die mit Freiland- und Auslaufhaltung, dazu auf, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um einen Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln und eine Einschleppung der Tierseuche in den Geflügelbestand zu verhindern. Zu den wichtigsten, gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen gehören dabei die Fütterung und Tränke von Hausgeflügel nur an Stellen vorzuhalten, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Außerdem sollten erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel durch einen Tierarzt schnellstmöglich abgeklärt werden. Das Risiko einer Übertragung dieser Vogelgrippeviren auf die Menschen wird in Europa als sehr gering eingestuft.

Auf der Homepage des Umweltministeriums finde Sie ein Merkblatt mit Hinweisen zu Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen:
https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest
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