06.11.2014 | 11:15:00 | ID: 19065 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Ausbruch der Geflügelpest bei Mastputen im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Schwerin (agrar-PR) - Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit, dass bei den Tieren einer Mastputenhaltung im Landkreis Vorpommern-Greifswald, Region Altkreis Uecker-Randow, hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N8 und damit Geflügelpest festgestellt wurde.

Dieser bisher nur aus dem asiatischen Raum, vor allem Südkorea, bekannte Subtyp wurde damit erstmalig im Hausgeflügelbestand in Europa nachgewiesen. Auch in der Wildvogelpopulation wurde dieser Subtyp bisher nicht festgestellt.

Die Untersuchung des betroffenen Bestandes wurde veranlasst, weil sehr plötzlich ein schweres Erkrankungsgeschehen verbunden mit hohen Tierverlusten auftrat.

Nach Bestätigung des Befundes durch das Nationale Referenzzentrum für aviäre Influenza beim Friedrich-Loeffler-Institut wurden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises unverzüglich mit der Einleitung der notwendigen Maßnahmen begonnen. Dazu gehören u.a. die Sperre des Betriebes, die Vorbereitung zur Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere und die danach erfolgende Reinigung und Desinfektion der Stallungen.

Gleichzeitig werden um den Ausbruchsbestand ein Sperrbezirk von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet von mindestens 10 km eingerichtet. Die in diesen Restriktionszonen erforderlichen Maßnahmen werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises öffentlich bekannt gemacht.

Eine dieser Maßnahmen ist die Aufstallung des Geflügels in den Restriktionszonen. Zusätzlich ist auch in festgelegten Risikogebieten im Land, die im Zusammenhang mit dem Vogelzug und der Überwinterung von Wildvögeln stehen, so zum Beispiel die Ostseeküste sowie die Binnenseen, eine besondere Rolle spielen, sowie im Umkreis von 50km um den betroffenen Bestand eine Aufstallung erforderlich.

„Der Ausbruch trifft mich mit großer Sorge. Die Geflügelpest in unserem Land ist für mich daher Anlass, die Geflügelhalter zur strikten Einhaltung der von den zuständigen Behörden angeordneten Maßnahmen aufzufordern und insbesondere auf die Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Ich bin mir sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der handelnden Behörden mit hoher Verantwortung ihren Aufgaben nachkommen werde“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.

Gerade jetzt tragen auch die Freilandgeflügelhalter außerhalb der Aufstallungsgebiete eine hohe Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. „Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben“, umreißt der Minister den Katalog der Vorsichtsmaßregeln. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Übertragung auf den Menschen bisher nicht festgestellt worden.

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