27.01.2023 | 11:31:00 | ID: 35322 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Backhaus: Mobile Schlachtung wird eine Nische bleiben

Schwerin (agrar-PR) - In seiner aktuellen Sitzung hat der Landtag MV darüber debattiert, wie das Tierwohl bis hin zur Schlachtung verbessert werden könnte. Dazu erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus:
„In Deutschland werden jährlich circa 60 Millionen Huftiere geschlachtet, ein Drittel davon von einem Konzern. Bei der Schlachtung außerhalb eines Schlacht­betriebes handelt es sich derzeit noch um eine kleine Nische. Die Diskussion über die Form der Schlachtung und die Anstrengungen, das Tierwohl bis hin zur Schlachtung zu verbessern, sind aber unter Tier- und Umweltschutzaspekten völlig berechtigt. Tiertransporte zu vermeiden hilft dem Klimaschutz und bedeutet für die Tiere weniger Stress. Beides ist auch im Sinne der Verbraucher.

Deswegen können kleine Unternehmen (solche mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von weniger als 2 Mio. €) nach der Marktstrukturverbesserungsrichtlinie gefördert werden, wenn sie in mobile Schlachtungseinheiten inves­tieren. Voraussetzung dabei ist, dass das Verarbeitungsunternehmen mit mindestens drei Erzeugern Lieferverträge geschlossen hat.

Und auch der Bund schafft hier Anreize:

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat im November 2022 bekanntgegeben, dass die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunfts­betrieb, im Rahmen des Programms zur Innovations­förderung möglich ist. Es sollen innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt werden.

Die Informationen hierzu sind möglichen Interessenten über ihre Verbände zugänglich gemacht worden. Projektskizzen dafür sind bis zum 6. April 2023 bei der BLE einzureichen.

Man darf aber die Erwartungen nicht zu hoch schrauben. Die mobile Schlachtung wird eine Nischenproduktion bleiben. Höhere Kosten sind angesichts der geringen Stückzahlen unvermeidlich – ein finanzieller Ausgleich der höheren Aufwendungen ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen jedoch ausgeschlossen“, so Backhaus.
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