13.11.2014 | 17:35:00 | ID: 19126 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Backhaus: Putenhaltung nicht verdammen - Fortschritte beim Tierschutz

Schwerin (agrar-PR) - H5N8: aktueller Stand der Untersuchungen finden Sie am Ende des Textes

Derzeit steht die Putenhaltung aufgrund der aktuellen Tierseuchensituation im Mittelpunkt des Interesses. „Es ist eine schwarz-grün Malerei, wenn man die Größe und Art eines Betriebes in Verbindung mit der Anfälligkeit von Geflügelpest in Verbindung setzt. Dem Virus ist die Haltungsform schlichtweg egal. Dennoch haben und wollen wir generell den Tierschutzaspekt in der Geflügelhaltung weiter voranbringen. Hier brauchen wir uns nicht verstecken“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute im Landtag in Schwerin.

Bereits 2010 wurde eine Arbeitsgruppe mit Putenhaltern und Amtstierärzten unter Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz eingerichtet. Diese hat im Jahr 2011 zur Umsetzung der damals geltenden Putenvereinbarung, der Lüftungsvorgaben und der Empfehlungen zum Erhalt der Fußballengesundheit diverse Kontrollhilfen erarbeitet.

Außerdem wurden 2013 bundeseinheitliche Eckwerte für die Haltung von Puten auf freiwilliger Basis verabschiedet und auf Initiative des Verbands deutscher Putenerzeuger gemeinsam mit dem Bundesministerium, den Fachministerien mehrerer Länder sowie Vertretern von Wissenschaft, anerkannten Tierschutzorganisationen und dem deutschen Bauernverband erarbeitet. „Die Eckwerte spiegeln den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand, die Praxiserfahrung sowie die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Putenmast wider. Doch unabhängig davon, sind die allgemeinen Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung auch für die Putenhaltung rechtsverbindlich und somit umzusetzen“, sagte Minister Dr. Till Backhaus im Landtag.

Im Fokus steht die verpflichtende Etablierung eines Gesundheitskontrollprogramms. Anhand tierbasierter Indikatoren sollen Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden der Puten gezogen werden. Bei Auffälligkeiten sind gemeinsam mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt Maßnahmenpläne zu erarbeiten und nachvollziehbar umzusetzen. Selbstverpflichtungen werden von den Betrieben in großem Maße akzeptiert, da diese auch von Zertifizierern genutzt und vom Handel gefordert werden. „Dennoch unterstütze ich die Forderung nach der Aufnahme dieser Eckwerte in die Tierschutznutztierhaltungsverordnung und die Einführung rechtsverbindlicher Mindeststandards von der EU“, so der Minister.

Bei der Forderung des Verzichts auf Schnäbelkürzen arbeitet Mecklenburg-Vorpommern eng mit Niedersachsen zusammen. Ziel ist es, ab 2018 mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen, zunächst jedoch die Ergebnisse der Pilotprojekte abzuwarten. Im Hinblick auf die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes sind die Betriebe mit der 16. Arzneimittelgesetz-Novelle dazu verpflichtet, den Antibiotikaeinsatz in einer Datenbank zu dokumentieren. „Ich erinnere gerne daran, dass Mecklenburg-Vorpommern vor allen Bundesländern dieses Thema mit dem Antibiotikamonitoring aufgegriffen hatte. Doch im Sinne des Tierschutzes ist eine Verteufelung von Antibiotika nicht richtig: Kranke Tiere müssen behandelt werden dürfen“, sagte der Minister.

Die Maßnahmen der Landesregierung im Tierschutzbereich - auch im Zusammenhang mit der Geflügelhaltung – sind vielfältig. Unter Federführung der Landesregierung wurde 2007 ein Eckpunktepapier zum Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Haltungssysteme und Bauartzulassungen gemeinsam vorgelegt. Die Bundesregierung ist im Koalitionsvertrag von 2013auf Hinwirken von Mecklenburg-Vorpommern dazu verpflichtet, einen so genannten Tierhaltungs-TÜV zu entwickeln. Außerdem arbeitet Mecklenburg-Vorpommern mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein gemeinsam an der Festlegung von tierbezogenen Indikatoren, die Rückschlüsse auf Tiergesundheit und Tierhaltungsbedingungen zulassen, zentral erhoben werden können und dem Tierhalter und gegebenenfalls den Behörden Hinweise auf Optimierungsbedarf geben können. „Wir machen hier schon eine ganze Menge. Doch hier müssen auch aufgrund von europa- und bundesrechtlicher Vorgaben teilweise dicke Bretter gebohrt werden. Sie können mir aber vertrauen, dass ich hier weiter am Ball bleiben werde“, unterstrich Dr. Backhaus.

H5N8:

Die Ursachenforschung zum Ausbruch von H5N8 in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Vorpommern-Greifswald geht indes weiter. Mit Stand 12. November, 18 Uhr, wurden insgesamt 2466 Proben durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) sowie 169 Proben durch das Friedrich-Loeffler-Institut analysiert. Bisher wurden außerhalb des Seuchenbetriebes keine positiven Befunde festgestellt. Der Eintragsweg des Virus ist nach wie vor unklar. (regierung-mv)

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