06.11.2020 | 16:35:00 | ID: 29361 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Backhaus und Böhning: Jäger und Landesregierung gemeinsam gegen ASP

Schwerin (agrar-PR) - Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus und Volker Böhning, Präsident des Landesjagdverbandes M-V, haben eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Kern der Erklärung ist, Maßnahmen zur Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und im Fall eines Ausbruchs zur Bekämpfung der Tierseuche zu unterstützen.
Dazu erklärt Minister Backhaus: „Ich bin dankbar, dass sich die Jägerschaft des Landes erneut als verlässlicher Partner zeigt. Ich bin überzeugt, dass wir durch die Zusammenarbeit von Jägerschaft, Landwirtschaft und Landesregierung das Problem ASP lösen werden. Froh bin ich auch darüber, dass wir beim Zaunbau entlang der polnischen Grenze gut voran­kommen. Damit wird ein wichtiges Einfallstor für das Virus immer weiter geschlossen. Bisher gibt es kein Anzeichen für einen Eintrag des Erregers auf das Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt investiert das Land mehr als 7 Mio. Euro in die Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest und entlastet damit die besonders gefährdeten Landkreise erheblich. Ich würde mir daher wünschen, dass auch die Landkreise ihren Beitrag leisten und die Jägerinnen und Jäger unterstützen. Sie könnten zum Beispiel die Kosten für die vorgeschriebene Trichinenschau bei erlegtem Schwarzwild übernehmen. Es macht mich froh, dass es aus einigen Landkreisen bereits Signale gibt, meinem Wunsch zu entsprechen.

Gleichzeitig weise ich aber nochmal drauf hin, dass wir es derzeit mit drei Seuchen zu tun haben. Die Kombination von Corona, ASP und Vogelgrippe erschwert die Lage erheblich und zwingt uns zu besonderer Wachsamkeit. Bitte melden sie Funde von toten Tieren – egal ob beim Spaziergang oder bei der Arbeit im Freien - unbedingt bei den zuständigen Stellen.

Der Zutritt zu Tierhaltungs­anlagen muss auf ein Minimum reduziert werden. Die tierhaltenden Betriebe müssen ihre innerbetrieblichen Hygienemaßnahmen auf dem höchsten Niveau halten.

Zuletzt noch eine Empfehlung an uns Verbraucher: Wer die Gelegenheit hat, sollte sich schon jetzt mit Wildfleisch oder Geflügel für die bevorstehenden Festtage eindecken. Das entlastet die Märkte und schont die Nerven während der Festvorbereitungen.“

Hier der Wortlaut der gemeinsamen Erklärung:

Gemeinsame Erklärung
der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt,
Dr. Till Backhaus,

und

des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch den Präsidenten,
Dr. Volker Böhning,

zu Maßnahmen der Prävention und ggf. Bekämpfung der

Afrikanischen Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt eine Bedrohung der Haus- und Wildschweinbestände im Land dar. Ein Ausbruch und die Ausbreitung der ASP in Mecklenburg-Vorpommern hätte erhebliche wirtschaftliche Schäden zur Folge, insbesondere schweinehaltende Betriebe wären in ihrer Existenz bedroht. Darüber hinaus ist mit einem Ausbruch in Wild- und Hausschweinbeständen erhebliches Tierleid verbunden. Die jagdlichen Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern würden sich grundlegend und nachteilig ändern. Aus diesem Grund ist es das erklärte gemeinsame Ziel der Landesregierung und des Landesjagdverbandes, alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, einen Aus­bruch in Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern. Im Falle eines Ausbruchs werden Land und Jäger bei der Bekämpfung eng und engagiert zusammenarbeiten.

Ein entscheidendes Element der Prävention ist die Reduktion der Schwarzwildbestände. Die Jägerinnen und Jäger werden deshalb alle weidgerechten Mittel nutzen, um den Schwarzwildbestand im Land abzusenken. Ebenso engagiert wirken sie bei Maßnahmen der Früherkennung mit, dazu gehört die Fallwildsuche, die Be­probung, insbesondere von Fall- und Unfallwild, und die sorgfältige Organansprache an als gesund erlegtem Wild. Zur effektiven Bejagung stimmen sich Reviernachbarn bei revierübergreifenden Jagden ab, um eine maximale Strecke zu erreichen.

Im Falle eines Ausbruchs wirken die Jägerinnen und Jäger aktiv bei der Fallwildsuche und den Bekämpfungsmaßnahmen mit und unterstützen mit Ortskenntnis und Fachwissen.

Die Aufgabe der Landesregierung ist es, den Jägerinnen und Jägern optimale Rahmenbedingungen zu geben, die eine motivierte Bestandesreduzierung beim Schwarzwild ermöglichen. Dazu gehört es, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, eine Erlegungsprämie für Schwarzwild zu zahlen, die den Einsatz für die Erlegung honoriert. Fallwild und Unfallwild kann nach Beprobung und Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt kostenneutral für den Jagdausübungsberechtigten über das System der Kadavertonnen in den Forst- und Nationalparkämtern entsorgt werden. Dies gilt auch für erlegtes Schwarzwild, das aufgrund von zu geringer Größe oder Rauschigkeit nicht für den Verzehr geeignet ist.

Das Land wird Verwaltungsjagdflächen besonders intensiv bejagen und die Reviernachbarn kooperativ einbeziehen. Die Bejagung von Schutzgebietsflächen wird erleichtert.

Landesregierung und Landesjagdverband appellieren an die Landwirte, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Bejagung durch das Anlegen von Jagdschneisen zu unterstützen. Die Prämienfähigkeit in der 2. Säule ist nicht gefährdet, wenn die Fläche zunächst komplett bestellt wird und Jagdschneisen erst im Nachgang angelegt werden.

Die Landesregierung und der Landesjagdverband stellen sich gemeinsam den großen Herausforderungen, die mit der Afrikanischen Schweinepest verbunden sind.
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