26.11.2015 | 19:25:00 | ID: 21470 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Backhaus: Urteil zu Kastenständen ist grundsätzlich zu begrüßen

Schwerin (agrar-PR) - Diese Woche hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass die Anordnung des Landkreises Jerichower Land, wonach den Schweinen mehr Platz zur Verfügung gestellt werden müsse, rechtmäßig sei.
Die Klage eines Betriebes der Straathof Unternehmensgruppe wurde in zweiter Instanz zurückgewiesen.

„Mit der Entscheidung des Gerichtes wird unsere Empfehlung an die Sauenhalter, außerhalb der Abferkelbereiche auf eine Kastenstandhaltung zu verzichten, deutlich unterstützt. Die Umsetzung wird Zeit brauchen und muss mit den Tierhaltern abgestimmt werden. Ich warne aber davor, unüberlegte Forderungen aufzustellen.

Gerade kleinere Tierhaltungen würden die Umstellung auf neue Haltungssysteme nicht finanzieren können und müssten aufgeben. Im Umkehrschluss würden nur die Großanlagen, die sich diese Investitionen leisten können, weiter bestehen können. Das zeigt auch wieder, dass die Grünen nicht vom Ende herdenken und mit ihren Forderungen das Gegenteil erreichen würden, von dem was sie wollen“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, bezüglich der jüngsten Äußerungen des Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Tierärzte des Landkreises Jerichower Land hatten die Größe der sogenannten Kastenstände der Schweine moniert. Grundlage hierfür ist die Nutztierhaltungsverordnung, wonach die Tiere genug Platz brauchen, um sich ungehindert hinlegen und Kopf und Beine ausstrecken zu können, wobei rechtsverbindlich keine konkreten Abmessungen festgelegt wurden.

Die bisher als üblichen Kastenstandbreiten von 70 cm für Sauen und 65 cm für Jungsauen sind für die großen Sauenlinien nicht mehr ausreichend, insbesondere wenn die Kastenstände nebeneinander aufgereiht sind und kein ungehindertes Durchstrecken der Gliedmaßen möglich ist. Dieses ist im Wartebereich für tragende Sauen, die noch nicht in die Gruppenhaltungsphase (ab 4 Wochen nach dem Decken) überführt werden müssen, üblich.

„Insgesamt muss hier etwas passieren. Aber das kann nur auf Bundesebene geschehen, in dem die Nutztierhaltungsverordnung geändert wird. Nur so würden auch gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Bundesländern existieren. Wir werden dieses Thema auf jeden Fall weiter forcieren“, so der Minister. (regierung-mv)
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