Hannover (agrar-PR) -
Neue Bekämpfungsvorgaben für Rinderhalter Nachweislich gesunde Tierbestände sind entscheidend für den Erhalt der
Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Rinderhalter auf dem
europäischen Markt und im Handel mit Drittländern.
Sowohl bei BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) - bekannt auch als IBR
(Infektiöse Bovine Rhinotracheitis) - als auch bei BVDV (Bovines
Virusdiarrhoe-Virus) handelt es sich um virusbedingte Krankheiten der
Rinder, die zu hohen wirtschaftlichen Verlusten in den Rinderbeständen
führen können. Für den Menschen sind sie völlig ungefährlich. Beide
Krankheiten kommen weltweit vor und können über einzelne unerkannt
infizierte Tiere im Bestand weiter verbreitet werden.
Die Bekämpfung von BHV1 erfolgt bereits seit 2001 über eine
Bundes-Verordnung und seit 2005 zusätzlich über die Niedersächsische
BHV1-Verordnung. 85 % aller Betriebe, die Milchvieh oder Mutterkühe
halten, haben inzwischen in Niedersachsen den Status BHV1-frei erreicht.
Dieser Sanierungsstand, der bereits über 100 Mio. Euro gekostet hat,
muss nicht nur erhalten, sondern die Maßnahmen zum Erreichen der
Anerkennung der BHV1-Freiheit für Niedersachsen müssen weiter forciert
werden. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die
EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden und die
Provinz Südtirol in Italien sowie in Bayern die Regierungsbezirke
Oberpfalz und Oberfranken bereits anerkannt BHV1-frei sind und für die
bayerischen Bezirke Mittel- und Unterfranken die Anerkennung beantragt
wurde. Am 1. April 2010 tritt die neue Niedersächsische BHV1-Verordnung
mit verschärften Bekämpfungsvorgaben in Kraft. Grundsätzlich sind alle
Rinder eines
Bestandes zu impfen, wenn BHV1-positive Rinder erkannt, aber nicht
unverzüglich aus dem Bestand entfernt werden. Daneben bleibt die
Beschränkung des Weidegangs für nicht BHV1-freie Rinder wie bisher
erhalten.
Zur Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus wird die
BVDV-Verordnung des Bundes am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Bis dahin
sollen sich die niedersächsischen Rinderhalter in eine wettbewerbsfähige
Ausgangsposition bringen können. Am 1. Juni 2010 tritt die
Niedersächsische BVDV-Verordnung in Kraft. Es wird verpflichtend
vorgegeben, alle Kälber nach der Geburt nach näherer Anweisung des
Veterinäramtes unverzüglich untersuchen zu lassen. Dazu wird ein neues
Probenahme- und Untersuchungssystem mittels Ohrstanzprobe eingeführt.
Die als lebenslange Virusträger identifizierten Tiere sind unverzüglich
töten zu lassen. Besonderheit bei BVDV ist, dass die Infektion eines
trächtigen Rindes zu der Geburt eines lebenslang infizierten Kalbes
führen kann. Diese Kälber scheiden das Virus in hohen Konzentrationen
permanent aus und stellen damit eine ständige Infektionsquelle für
andere Rinder dar. Eine Heilung dieser Tiere ist nicht möglich, so dass
die Bekämpfung der Erkrankung nur über das Ausmerzen der Tiere erfolgen
kann.
Beide Bekämpfungsprogramme werden durch die Niedersächsische
Tierseuchenkasse und das Land Niedersachsen unterstützt.
Zukünftig wird ein uneingeschränkter Handel nur noch für BHV1-freie
und BVDV-unverdächtige Betriebe möglich sein. Die effektive Bekämpfung
dieser Tierseuchen wird durch die beiden niedersächsischen Verordnungen
zwar unterstützt, die für den Erfolg maßgebliche konsequente Umsetzung
hat aber durch die niedersächsischen Rinderhalter in Zusammenarbeit mit
den praktizierenden Tierärzten und den Veterinärämtern zu erfolgen.