08.09.2011 | 14:10:00 | ID: 10630 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Bundesrat will Tierseuchen-Prävention stärken

Bern (agrar-PR) - Im Rahmen der „Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+“ will der Bund die Tierseuchen-Prävention verbessern und dabei eine zentrale Rolle übernehmen.
Diese Kernpunkte fliessen in die Revision des Tierseuchengesetzes ein, zu welcher der Bundesrat heute die Botschaft verabschiedet hat. Gleichzeitig legt er die Botschaften zur Änderung des Tierschutzgesetzes und zum neuen Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten vor. Mit den drei Revisionen werden die Gesundheit und der Schutz der Tiere generell verbessert.

Das revidierte Tierseuchengesetz soll dem Bund die Möglichkeit geben, Impfstoffe zu beschaffen und Impfstoffbanken zu betreiben, um im Seuchenfall rasch über Impfstoffe zu verfügen. Zudem soll das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) generell die Prävention von Tierseuchen fördern. Dies ist ein Schwerpunkt der neuen Tiergesundheitsstrategie. Programme wie beispielsweise die systematische Untersuchung von Mücken als potenzielle Seuchenübertrager oder die Sensibilisierung der Tierhalter für kritische Krankheitssymptome fördern die Früherkennung von Seuchen. Das neue Tierseuchengesetz sieht zudem eine Ausdehnung des Hausierhandelsverbots auf alle Tiere vor. Damit kann auch der unkontrollierte Handel von Hunden unterbunden werden. Immer wieder werden beispielsweise Junghunde aus Osteuropa auf Parkplätzen in der Schweiz verkauft. Diese Tiere sind oft krank, nicht gegen Tollwut geimpft und ungenügend sozialisiert. Dieses „Hausieren" soll deshalb künftig verboten sein. Nicht betroffen ist der ordentliche Handel von Züchtern, Tierheimen und Fachgeschäften.

Mit seiner Tiergesundheitsstrategie und der damit verbundenen Revision des Tierseuchengesetzes will der Bund durch landesweit koordinierte Prävention die gute Tiergesundheit in der Schweiz erhalten. Sie ist ein wesentlicher Marktvorteil der hiesigen Landwirtschaft. Durch den stets intensiveren internationalen Waren- und Tierverkehr sowie durch den Klimawandel und andere Faktoren steigt das Risiko, neue oder in der Schweiz längst ausgerottete Tierseuchen einzuschleppen. Jüngste Beispiele sind die Blauzungenkrankheit und die Vogelgrippe. In unseren Nachbarländern gab es Ausbrüche der Pferdekrankheit Infektiöse Anämie, der Rinderkrankheit Besnoitiose und in Italien der Tollwut. Weitere Seuchen wie beispielsweise die Maul- und Klauenseuche, die Pferdepest und das West-Nil-Fieber könnten sich jederzeit in der Schweiz verbreiten.

Auch beim Tierschutzgesetz werden nach der umfassenden Revision der gesamten Tierschutzgesetzgebung in den Jahren 2004-2008 einige Änderungen beantragt. Neu soll der Handel mit Hunde- und Katzenfellen in der Schweiz verboten werden - bislang war nur die Einfuhr untersagt. Der Bundesrat setzt damit eine entsprechende vom Parlament überwiesene Motion um. Weiter soll im revidierten Tierschutzgesetz die Information und Transparenz im Bereich der Tierversuche verbessert werden.

Schliesslich hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten verabschiedet. Verschiedene wichtige Bestimmungen zur Umsetzung des Artenschutzabkommens (CITES), die heute lediglich auf Verordnungsstufe zu finden sind, sollen neu in einem Gesetz verankert werden. Dazu gehören vor allem die Regelungen zu den Kontrollmechanismen. In der Praxis werden sich kaum Änderungen ergeben. (bvet)
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