19.03.2009 | 11:03:00 | ID: 77 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Die Schlachtungen in Hamburg und Schleswig-Holstein im Dezember 2008

Hamburg (agrar-PR) - – Vorläufiges Ergebnis –
Im Dezember 2008 wurden in Schleswig-Holstein 58 000 Schweine, 28 000 Rinder und 17 000 Schafe in- und ausländischer Herkunft gewerblich geschlachtet. Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhte sich die Zahl der Schlachtungen bei den Rindern um 17 Prozent und bei den Schafen um 8 Prozent. Bei den Schweinen verringerte sich die Zahl der Schlachtungen um 6 Prozent. In Jahresfrist erhöhte sich die Gesamtschlachtmenge der gewerblichen Schlachtungen um 7 Prozent auf 15 000 t.

In Hamburg wurden im Dezember 2008 ca. 230 Rinder, 130 Schweine und 90 Schafe gewerblich geschlachtet. Die Ge samtschlachtmenge der gewerblichen Schlachtungen betrug 87 t.

In Schleswig-Holstein nahmen im gesamten Jahr 2008 die gewerblichen Schlachtungen mit 1,27 Mio. Tieren gegenüber dem Jahr 2007 um 3 Prozent ab. Die Zahl der Schlachtungen bei den Schweinen verringerte sich um 4 Prozent auf 757 000 Tiere und bei den Schafen um 5 Prozent auf 150 000 Tiere. Bei den Rindern verringerte sich die Zahl der Schlachtungen geringfügig auf 356 000 Tiere gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Gesamtschlachtmenge der gewerblichen Schlachtungen betrug 190 000 t und verringerte sich gegenüber dem Jahr 2007 um 3 Prozent. Im gleichen Zeitraum verringerte sich in Hamburg die Gesamtschlachtmenge um 19 Prozent auf 1 300 Tonnen; die Zahl der gewerblichen Schlachtungen verringerte sich um 15 Prozent auf 5 500 Tiere.


Anmerkungen zur Methode

Nach dem Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1662) werden die in Hamburg und Schleswig Holstein geschlachteten Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde und deren Schlachtgewichte ermittelt.

Die Zahl der geschlachteten (seit 1979 genusstauglichen) Tiere wird – gegliedert nach gewerblichen und Hausschlachtungen sowie nach Inland- und Auslandtieren – anhand der Meldungen der Tierärzte und Fleischbeschauer über beschaute Schlachtungen erfasst.

Die durchschnittlichen Schlachtgewichte werden anhand von Meldungen der Versandschlachtereien und Fleischwarenfabriken nach der 4. DVO zum Vieh- und Fleischgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juni 1994 (BGBl. I S. 1302) mit einem Abzug von 2 Prozent für Kühlverluste berechnet. Bei Kälbern werden zudem 5,5 Prozent des Kaltgewichtes für die rechnerische Angleichung an die bei Großrindern übliche Schnittführung abgezogen (für Nieren, Nierenfett, Fleisch- und Fettabschnitte).

Die Schlachtmenge errechnet sich aus der Zahl der genusstauglichen Tiere und dem durchschnittlichen Schlachtgewicht und schließt dabei die Schlachtfette ein. Diese Fleischmenge wird unabhängig von der Herkunft der Schlachttiere ermittelt. Ein übergebietlicher Ausgleich (Versand und Empfang) von Lebendvieh, Fleisch und Fleischwaren mit anderen Bundesländern sowie dem Ausland wird nicht vorgenommen. Somit ist die ausgewiesene Schlachtmenge nicht identisch mit der Marktleistung der tierischen Produktion und auch nicht mit dem Fleischverbrauch Hamburgs und Schleswig- Holsteins. Allen Rechnungen liegen ungerundete Zahlen zugrunde. Differenzen zwischen der Summe der Teilzahlen und
der Gesamtzahl entstehen durch unabhängige Rundungen.

Hinweise:

Das endgültige Ergebnis wird in dem Statistischen Bericht C III - j/08 „Die Viehwirtschaft in Hamburg und Schleswig- Holstein 2008“ veröffentlicht. Bundeszahlen veröffentlicht das Statistische Bundesamt in seiner Fachserie 3 „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“, Reihe 4.2.1.
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