26.03.2021 | 11:36:00 | ID: 29978 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Effektive ASP-Bekämpfung: Wildschweinpopulationen in „weißer Zone“ können dauerhaft auf null reduziert werden

Berlin (agrar-PR) - Bundesministerin Julia Klöckner verlängert die erforderliche Ermächtigung – Bundesrat hat heute zugestimmt
Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg wurde im dortigen gefährdeten Gebiet eine sogenannte „weiße Zone“ eingerichtet. Dabei handelt es sich um ein Gebiet, das als Schutzkorridor fungiert. Es ist einige Kilometer breit und auf beiden Seiten durch Wildschweinbarrieren begrenzt. Innerhalb dieser Zone wird der Wildschweinebestand möglichst auf null reduziert. Ziel eines solchen wildschweinfreien Gebiets ist die Minimierung des Risikos einer möglichen Weiterverbreitung der Tierseuche in bisher ASP-freie Gebiete.

Damit die zuständigen Behörden eine entsprechende Reduzierung der Wildschweinepopulation in der „weißen Zone“ rechtssicher anordnen können, hat Bundesministerin Julia Klöckner bereits im vergangenen Jahr mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung geschaffen. Wegen Gefahr in Verzug wurde die Verordnung seinerzeit als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen.

Da Dringlichkeitsverordnungen nach dem Tiergesundheitsgesetz nur befristet gelten und die Regelung mit Ablauf des 9. Mai 2021 ihre Gültigkeit verlieren würde, hat Bundesministerin Klöckner nun entschieden, die Verordnung zu entfristen, um die ASP auch mit dieser Maßnahme weiter effektiv bekämpfen zu können.

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dieser Entfristung zugestimmt. Die zuständigen Behörden können somit weiterhin mit den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der „weißen Zone“ fortfahren.
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