07.08.2012 | 17:36:00 | ID: 13365 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Erneut Infektiöse Anämie bei Pferden in Rheinland-Pfalz aufgetreten

Koblenz (agrar-PR) - Die für Menschen ungefährliche Infektiöse Anämie ist erneut in Rheinland-Pfalz aufgetreten. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat den Erreger bei einem etwa zwei Monate alten Pferdefohlen aus dem Westerwald nachgewiesen.
Die Mutter des Fohlens, die übrigen Tiere des Herkunftsbestandes und die Tiere der benachbarten Pferdehaltungen wurden im LUA auf Infektiöse Anämie untersucht - alle mit negativem Ergebnis.
 
Zurzeit wird ermittelt, wo sich das Fohlen mit dem Virus infiziert hat. Bis auf zwei Klinikaufenthalte in Nordrhein-Westfalen wegen anderer Erkrankungen lebte das Tier die ganze Zeit im Herkunftsbestand. Das Fohlen ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingeschläfert worden. Mögliche Kontakttiere wurden unter Quarantäne gestellt.
 
Der aktuelle Nachweis der Infektiösen Anämie ist der zweite in diesem Jahr in Deutschland. Im Mai wurde ein Nachweis in Bayern gemeldet. Im vergangenen Jahr wurde die Erkankung in Deutschland insgesamt fünf Mal festgestellt, 2010 waren es 27 Nachweise - einer davon in Rheinland-Pfalz.
 
Die Infektiöse Anämie der Einhufer ist weltweit verbreitet. In Deutschland traten bisher vor allem Fälle bei importierten Pferden aus Ost- und Südosteuropa auf, wo die Seuche häufiger vorkommt. Empfänglich für die Erkrankung sind Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras. Das Virus der Infektiösen Anämie wird durch blutsaugende Insekten wie Bremsen, Mücken oder Stechfliegen übertragen, aber auch beim gemeinschaftlichen Gebrauch von Zaum- oder Sattelzeug und - wenn auch seltener - bei engem Kontakt von Tier zu Tier. Infizierte Mutterstuten können das Virus an ihr Fohlen weitergeben. Für Menschen besteht keine Gefahr. Sie können sich nicht anstecken.
 
Bei befallenen Tieren kann die Krankheit tödlich, aber auch klinisch völlig unauffällig verlaufen. Die Symptome wie hohes Fieber, blasse oder gelbe Schleimhäute (Gelbsucht) teilweise mit punktförmigen Blutungen, Schwäche, Gewichtsverlust und Flüssigkeitsansammlungen in der Unterhaut von Brust, Bauch und Gliedmaßen (Ödeme) sind je nach Verlaufsform unterschiedlich stark ausgeprägt und können auch in Schüben mit symptomfreien Intervallen auftreten. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und können die Seuche weiter verbreiten, auch wenn sie selbst klinisch unauffällig bleiben.

 
Hintergrund: Tierhaltungen müssen gemeldet werden

Damit die zuständigen Behörden im Seuchen- und Seuchenverdachtsfall rasch und zielgerichtet handeln können, muss ihnen jede noch so kleine Pferdehaltung, auch Hobbyhaltung, bekannt sein. Es ist die gesetzliche Pflicht aller Tierhalter, die Tierhaltung beim Veterinäramt ihrer Kreisverwaltung zu melden und registrieren zu lassen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Wer seine Tierhaltung nicht meldet, hat unter Umständen keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Pferd an der Seuche verendet oder deswegen getötet werden muss. Unter Umständen drohen auch Schadenersatzforderungen anderer Tierhalter. (lua)
Pressemeldung Download: 
Agrar-Presseportal
Agrar-Presseportal
Postfach 131003
70068 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  63379-810
E-Mail:  redaktion@agrar-presseportal.de
Web:  www.agrar-presseportal.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.